Nur Eilanträge in der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes

31. Oktober 2017

Die Nachlassabteilung des Amtsgericht Waren (Müritz) wird mit einer neuen Software ausgestattet. Das hat umfangreiche Schulungen der Mitarbeiter und einen hohen Aufwand für die Migration der Daten zur Folge, daher werden vom 1. bis 17. November während der regulären Sprechzeiten in der Nachlassabteilung nur Eilangelegenheiten bearbeitet.
Erbscheinanträge, Erbausschlagungserklärungen u. ä. können grundsätzlich auch von einem Notar aufgenommen und an das Amtsgericht weitergeleitet werden. Ab dem 20. November wird dann die Nachlassabteilung schrittweise den „Normalbetrieb“ wieder aufnehmen.


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