Nur ein Prozent aller Zivilrechtsverfahren in MV wegen Nachbarstreitigkeiten

9. November 2018

Mecklenburg-Vorpommern wird in absehbarer Zeit kein eigenes Nachbarschaftsgesetz bekommen. Das erklärte Justizministerin Katy Hoffmeister bei einem  Bürgerforum und begründete diese Entscheidung der Landesregierung mit zu wenig Nachbarschafts-Verfahren. Neben Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auch Hamburg auf ein eigenes Nachbarschaftsgesetz.
„Wir leben daher trotzdem nicht in einem rechtsfreien Raum, denn das Bürgerliche Gesetzbuch enthält wesentliche Regelungen, die bundesweit einheitlich gelten“, sagte Hoffmeister.

Im Jahr 2017 haben die Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt gut 15.500 Zivilverfahren erledigt. Davon ging es in 197 Verfahren um Nachbarschaftssachen. Das ist ein Anteil von rund 1,3 Prozent. Im Jahr davor wurden insgesamt rund 17.500 Zivilrechtsverfahren erledigt, davon 278 Nachbarschaftssachen. Das war ein Anteil von 1,6 Prozent. Ein vergleichbares Land zu Mecklenburg-Vorpommern ist Thüringen.
Laut statistischem Bundesamt wurden dort im Jahr 2017 gut 18.300 Zivilrechtsverfahren erledigt, davon 296 Nachbarschaftssachen, ein Anteil von 1,6 Prozent. In Thüringen gibt es ein Nachbarschaftsgesetz. Vor Hamburger Amtsgerichten wurden im vorigen Jahr laut statistischem Bundesamt 26 Nachbarschaftssachen von insgesamt 32.750 Verfahren erledigt. Anteil: 0,08 Prozent.

„Der Vergleich zeigt, dass ein Gesetz die Streitigkeiten unter Nachbarn über Zaunhöhen oder Heckenüberhänge nicht besser befrieden kann als Kommunikation. Daher halte ich es weiterhin für richtig, auf Streitschlichtung und Miteinander zu setzen als auf ein spezielles Gesetz“, so die Ministerin.


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