Ohne Führerschein, unversichert, mit Drogen im Blut, usw.

7. Juni 2019

Diese Polizei-Schilderung hört sich an, wie aus einem schlechten Film, ist aber wirklich passiert: Am Donnerstagvormittag fuhren die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und  Verkehrspolizeireviers Altentreptow mit ihrem Videowagen im Stadtgebiet von Neubrandenburg. Gegen 10:40 Uhr fiel ihnen in der Demminer Straße stadtauswärts ein Fahrzeug der Marke Nissan durch dessen rasante Fahrweise auf.  Die Beamten schalteten die Videoaufnahme ein und folgten dem Fahrzeug, um die Fahrweise weiter beobachten zu können. Das Fahrzeug fuhr aus Neubrandenburg weiter in Richtung Neddemin und bog in Neddemin auf den Autobahnzubringer nach rechts ab. Auf Höhe Ortsausgang Neddemin überholte der Nissan plötzlich an der dortigen Bergkuppe trotz Überholverbotes und vor der nicht einsehbaren Linkskurve mehrere vor  ihm fahrende Fahrzeuge.

Der Bereich der Linkskurve ist als Unfallschwerpunkt bekannt und auch als dieser ausgeschildert. Bei dem Überholvorgang konnte der Fahrer des Nissan den Gegenverkehr zu keiner Zeit einsehen. Nach dem Überholvorgang fuhr der Fahrer des Nissan mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h weiter. Eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Videofahrzeug ergab eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 157 km/h.

Kurz nach der Einmündung zur Ortschaft Ganzkow überholte der Nissan wiederholt mehrere vor ihm fahrende Fahrzeuge, trotz Überholverbotes und einer nicht einsehbaren Linkskurve und Bergkuppe. Auf Grund der geschilderten Verstöße wollten die Beamten das Fahrzeug stoppen und einer Kontrolle unterziehen. Sie folgten dem Nissan auf die BAB20 und schalteten mit Blaulicht das Signal „Bitte folgen“ ein. Der Fahrer folgte den Anweisungen und so verließen beide Fahrzeuge die BAB20 an der Abfahrt Anklam. Auf der B199 auf Höhe der Ortschaft Breest wurde die Kontrolle durchgeführt.

Nach ausführlicher Belehrung äußerte der 37-jährige Fahrzeugführer, dass er nicht in Besitz eines Führerscheines ist, da er diesen wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss abgeben
musste. Zu dem Fahrzeug sagte er aus, dass er nicht weiß, wem das Fahrzeug gehört. Der 37-Jährige sagte, dass er sich den Schlüssel einfach genommen hat und losgefahren ist. Eine Abfrage hat ergeben, dass der Halter eine Firma aus Bayern ist, wobei das Fahrzeug aber am 5. Juni außer Betrieb gesetzt wurde. Somit war der Nissan für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Die beiden am Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder waren zum Zwecke der Entstempelung durch die Zulassungsstelle Neubrandenburg zur Fahndung ausgeschrieben

Da der 37-Jährige keine genauen Angaben zu den Eigentumsverhältnissen des Fahrzeugs machen konnte und bei der besagten Firma niemand erreicht werden konnte, haben die Beamten das
Fahrzeug sicherstellen und abschleppen lassen. Die Eigentumsverhältnisse werden im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen geklärt.

Während der Kontrolle wirkte der 37-Jährige nervös und zappelig. Zudem erkannten die Beamten körperliche Anzeichen eines möglichen Betäubungsmittelkonsums. Der 37-Jährige erklärte spontan, dass er Betäubungsmittel konsumiert hat. Aus diesem Grund erfolgte im Klinikum Neubrandenburg die Blutprobenentnahme. Anschließend wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Der 37-jährige Neubrandenburger muss sich nun wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen der Verkehrsordnungswidrigkeiten bezüglich des Geschwindigkeitsverstoßes (160Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) und der Überholverbote (für jeden Überholvorgang  150 Euro, 1 Punkt) verantworten.


Kommentare sind geschlossen.