Oktober-Feuer im Garten kann gefährlich sein: Haus abgebrannt

22. Oktober 2018

Die im Herbst üblichen Gartenfeuer sieht man derzeit auch in der MüritzRegion – obwohl die trockene Witterung das Ganze kreuzgefährlich machen kann. Die Behörden warnen auch immer wieder – anscheinend zu Recht wie zwei Fälle zeigen. So hat eine 89 Jahre alte Frau in Grieben bei Grevesmühlen auf diese Art und Weise vermutlich ihr eigenes Haus samt Nebengebäude zerstört.

Die Rentnerin lebte dort allein, habe am Samstag auf dem naturbelassenen Grundstück ein Feuer gemacht und Gartenabfälle verbrannt. So weit, so gut. Die 89-Jährige legte sich am Samstagabend nach getaner Arbeit im Obergeschoss ihres Hauses auch schlafen. Kurz nach 1 Uhr wurde sie dann von Feuerwehrleuten geweckt und konnte sich gerade noch retten.

Das Gartenfeuer war nach ersten Untersuchungen zwar heruntergebrannt und anscheinend ausgegangen. Die Glut war aber wohl so heiß, dass die Flammen nachts wieder aufflammten, dann auf ein Nebengebäude und auf das alte Haus übergriffen. Die Frau kam vorsorglich in eine Klinik, ihr Haus soll einsturzgefährdet sein.

Erst vor wenigen Tagen war an der Seenplatte in Stolpe – an der Bundesstraße 198 zwischen Woldegk und Neustrelitz – auch ein Gartenfeuer außer Kontrolle geraten. Die Flammen erfassten die Balken einer alten Scheune auf dem Grundstück des 44-jährigen Besitzers. Mehr als 40 Feuerwehrleute mussten anrücken, um den Brand zu löschen und ein Übergreifen auf weitere Gebäude zu verhindern. Die Scheune sei nicht mehr zu retten gewesen.


Eine Antwort zu “Oktober-Feuer im Garten kann gefährlich sein: Haus abgebrannt”

  1. Anna sagt:

    Da hat die Dame wirklich sehr viel Glück gehabt! –
    Diese Feuer im März und Oktober gehören verboten!
    Dieselfahrzeuge dürfen nicht mehr uneingeschränkt den Straßenverkehr nutzen – FÜR DIE UMWELT aber dass im März und Oktober in Mecklenburg der Himmel blaugrau versmogt ist, ist legitim, weil das Verbrennen von Gartenabfällen noch „geduldet“ wird.
    Wann wird es abgeschafft? – Wenn die Entsorgungsgebühren entfallen oder bezahlbar werden, dann würde der Gartenbesitzer das Grünzeug über den Wertstoffhof entsorgen.
    Bis dahin, Navi an, Fenster zu, Lüftung aus und ab durch den Nebel, ach ja vergesst das Zimmer-Lüften in den Monaten, es sei denn ihr steht auf Räucherklamotte!
    Die Konsequenz ist das absolute Verbot vom Dauerverbrennen von Gartenabfällen.
    FÜR DIE UMWELT und FÜR SAUBERE Luft!