Online-Theorieunterricht an Fahrschulen bis Jahresende möglich

8. Juni 2021

Der Online-Theorieunterricht in den Fahrschulen und den Fahrlehrerausbildungsstätten des Landes ist weiterhin möglich. Die Regelungen zu Ausnahmen von der Durchführung des Theorieunterrichtes in Präsenzform, wie sie im Fahrlehrergesetz geregelt sind, werden zunächst bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Ausnahmegenehmigungen müssen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt werden. Für bereits erteilte Ausnahmen wird die Frist ohne erneute Antragstellung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die hier getroffenen Regelungen gelten für den theoretischen Fahrschulunterricht in den Fahrschulen, die Ausbildung der Fahrlehrer in den Fahrlehrerausbildungsstätten und die Lehrgänge zur Fortbildung von Fahrlehrern.

„Die Corona-Pandemie ist trotz sinkender Inzidenzwerte nicht überwunden, wir müssen weiterhin vorsichtig sein und Kontakte so weit wie möglich minimieren. Deshalb werden wir Fahrschulen und Fahrschülern weiterhin ermöglichen, den Theorie-Unterricht online durchzuführen.“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Für die Genehmigung des Online-Unterrichts müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinem Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

Der Erlass mit allen Voraussetzungen wurde allen zuständigen Behörden und dem Landesfahrlehrerverband zugestellt, der ihn den Fahrschulen zur Verfügung stellt.

Anträge auf Genehmigung des Online-Unterrichts sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.


Kommentare sind geschlossen.