Orgel-Klau: Angeklagter kommt mit Bewährungsstrafe davon

21. Februar 2017

Wenn das Verhalten nach dem Urteil ein Fingerzeig ist, dann hat der Verurteilte am Montag am Amtsgericht Güstrow nochmal Glück gehabt. Wegen Hehlerei in einem ungewöhnlichen Fall von Orgel-Klau wurde ein 30-Jähriger aus Teterow zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Noch im Gerichtssaal wollte der Dachdecker seine Strafe annehmen, aber die Staatsanwältin bat sich doch noch die übliche Woche Bedenkzeit aus.

Was war passiert ? Zwischen 13. und 15. September 2015 waren aus der Kirche Schlieffenberg bei Teterow fast alle Orgelpfeifen entwendet worden. Unbekannte hatten eine Seitentür aufgebrochen und waren mit dem Auto an den Berg herangefahren, um 191 Orgelpfeifen zu stehlen.

Nun kommt der Angeklagte ins Spiel. Vor Gericht gibt er nur zu, dass er am 28. September einfach so über Land gefahren sei und sich in einem ausgebrannten Haus in Klein Köthel umschaute. Und da hätten die schon zerstörten Orgelpfeifen gelegen. Er habe sofort gesehen, dass es sich um die gestohlenen Pfeifen handeln könnte. Statt das zu melden, habe er sich aber überlegt, dass man das Metall auch beim Schrotthändler versilbern könnte.

Keine Beweise, keine Verurteilung

Gesagt, getan: Einen Tag später hat der Dachdecker sein Auto voll geladen und will die Zinn-Blei-Pfeifen zu Geld machen. Das scheitert an Schlosser Michael Hagedorn. Als geschulter Mitarbeiter des Schrotthandels in Rostock erkannte er, dass es sich um Orgelpfeifen handelte. „Ich habe gesagt, wir klären das mit der Polizei, aber der Mann wurde immer nervöser, verkrümelte sich zu seinem Auto und floh schließlich“, sagte Hagedorn als Zeuge vor Gericht. Wie auch die Staatsanwältin glaubt er dem Angeklagten nicht. Dieser hatte zudem angegeben, dass er manchmal in der Gegend angeln geht, aber noch nie in der Kirche war.

Doch ohne Beweise, keine Verurteilung. Da sich keine Fingerabdrücke oder andere Spuren aus der Kirche oder auf den Orgelpfeifen dem Angeklagten zuordnen lassen, kann er nur wegen Hehlerei verurteilt werden.

Richter Björn Kröhnert verhängt schließlich sechs Monate Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Der Verurteilte war vorher noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Er soll außerdem 1200 Euro Geldstrafe an einen gemeinnützigen Verein zahlen – bei einem Einkommen von 1300 Euro netto monatlich. Zudem bekommt er einen Bewährungshelfer und soll jeden Wohnsitzwechsel anzeigen.

Einziger Trost: Es fanden sich viele Spender, die der Kirchengemeinde inzwischen die Reparatur der Orgel ermöglichten. So erklingen jetzt wieder Orgeltöne in Schlieffenberg. Die Kosten schätzte die Pastorin auf rund 28 000 Euro.


2 Antworten zu “Orgel-Klau: Angeklagter kommt mit Bewährungsstrafe davon”

  1. Flix sagt:

    Und wieder mal hat die Justiz versagt, mein Glückwunsch

  2. Simo sagt:

    Und ich dachte immer: „Der Hehler ist genauso schlimm wie der Stehler“.