Per Auto zweimal in Einkaufszentrum gerast: Urteil rechtskräftig

19. Februar 2020

Vier Jahre nach zwei spektakulären Einbrüchen in Stavenhagen ist das erste Urteil gegen einen der Haupttäter nun rechtskräftig. Der 30-jährige Malchiner hat kein Rechtsmittel gegen seine vor zehn Tagen verhängte Strafe eingelegt, erklärte ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“. Er hatte viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen schweren Bandendiebstahls erhalten – auch wegen einer ganzen Reihe anderer Delikte auf der Anklageliste.

Der 30-Jährige war 2016 mit anderen „Kumpels“ aus Langeweile und weil sie Geld brauchten nachts per Auto durch eine Glastür ins Einkaufszentrum „Reutereiche“ in Stavenhagen gerast. Sie hatten einen Geldautomaten im Visier, konnten den im EKZ aber nicht knacken. Das war damals im September und man fuhr gleich zweimal rein – aber ohne Erfolg. Ihr Auto ließen die Einbrecher beim zweiten Versuch einfach in der kaputten Tür stehen. Erschwerend kam hinzu, dass sie beim zweiten Versuch einen Wachmann, der die zerstörte Tür bewachen sollte, mit Reizgas auch noch außer Gefecht gesetzt hatten.

Dabei hatte der 30-Jährige zwei Komplizen: Einen „Kumpel“, der heute erst 22 Jahre alt ist, und einen 26-jährigen aus Malchin. Der 22-Jährige bekam vor gut einer Woche eine Jugendstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Falls er sich nicht bewährt, müsse neu über die Länge einer Haft beraten werden, hieß es.

Der zweite Haupttäter wird nochmal seine Sicht der Dinge vor dem Landgericht erläutern müssen. Der 26-jährige Malchiner hatte einem sogenannten Deal – eine bestimmte Strafe gegen ein Geständnis –  nicht zugestimmt. Seine erste Haftstrafe wegen Diebstahl von rund 100 000 Euro und einer Münzsammlung in Stavenhagen hat er bereits abgesessen, muss nun aber eine erneute Haftstrafe befürchten.,

Die Richterin hatte allen Beteiligten der „Malchiner Gang“  „ein hohes Maß an krimineller Energie“ bescheinigt. Gesamtschaden:  140 000 Euro bei den verhandelten Taten.


Eine Antwort zu “Per Auto zweimal in Einkaufszentrum gerast: Urteil rechtskräftig”

  1. meckerkopp sagt:

    Hallo, bin immer wieder Erstaunt, wie “ schnell “ unsere Justiz arbeitet!
    Denke mal die Gerichte werden mit Klagen von Flüchtlingen überhäuft, das ist ja das Erste, was sie nach ihrer Ankunft machen.
    Erst mal Widerspruch gegen Alles einlegen, das kann die Aufenthaltsdauer sehr verlängern.
    meckerkopp