Polizei gibt Tipps zu Halloween und Grusel-Clowns

27. Oktober 2016

kuerbis-kopieSüßes, sonst gibt’s Saures!“– die kleinen Geister stehen wieder in den Startlöchern und bereiten sich auf ihre alljährliche Jagd nach Süßigkeiten vor. Die Großen spielen mit und lassen den Abend
vielerorts zu einem schaurig-schönen Erlebnis werden. Hierzulande eine vergleichsweise junge Tradition, jedoch mit großem Spaßfaktor für Jung und Alt, allerdings auch mit klaren Grenzen, wie die Polizei zu bedenken gibt.

So z.B. in jenen Fällen, in denen die erhofften Süßigkeiten ausbleiben – hier geht die Reise spaßig weiter. Eigentlich selbstverständlich, dennoch sind alljährlich Fälle festzustellen, in
denen das Eigentum anderer beschädigt oder sogar zerstört wird. Dabei wird die Grenze zwischen Streich und Straftat deutlich überschritten. Die Folgen sind wiederkehrend strafrechtliche Ermittlungen durch die Polizei.

Hinzu kommt in diesem Jahr das Phänomen der sogenannten „Horror-Clowns“. Auch zu Halloween handelt es sich hierbei nicht um Brauchtumspflege oder um tatsächlichen Spaß, sondern in den der Polizei bisher bekannt gewordenen Fällen unter anderem um Straftaten.

Innerhalb der letzten sieben Tage sind der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern über 80 Fälle, in denen Personen mit derartigen Masken aufgetreten sind, gemeldet worden. Die Vorfälle
erstrecken sich dabei von bloßen „Sichtungen“ von als „Horror-Clowns“ maskierten Personen durch besorgte Bürger über das Erschrecken durch Drohgebärden bis hin zu vereinzelten tatsächlichen körperlichen Angriffen.

halloDiesen und anderen Gruselfans sollte klar sein, dass alle Fälle von Vandalismus, Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung durch die Polizei konsequent verfolgt werden. Gleiches gilt für Fälle, in denen das bloße Erschrecken Menschen in gefährliche Situationen, beispielsweise im Straßenverkehr, bringt. Wie aktuelle Fälle in anderen Bundesländern zeigen, setzen sich „Horror-Clowns“ mit ihrem Verhalten und den dadurch provozierten Reaktionen darüber hinaus auch einer nicht unerheblichen Eigengefährdung aus.

Allerdings ist Selbstjustiz in jedem Fall tabu. In als bedrohlich empfundenen Situationen oder bei der Feststellung von Straftaten sollten Betroffene auch in diesem Zusammenhang sofort die Polizei
informieren.

Zudem sollte die Verbreitung von Falschmeldungen, insbesondere über soziale Netzwerke, unterlassen werden. Ob bewusst oder unbedacht trägt sie letztlich nur zur Verunsicherung bei. Weitergehende aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise der Polizei zu speziell diesem Phänomen gibt’s unter http://www.polizei-beratung.de/presse/detail/149-horror-clowns-blosses-erschrecken-kann-auch-strafbar-sein.html

Aber nun zurück zu den echten Helden der Halloween-Nacht. Bei allem Spaß darf auch die Sicherheit der kleinen Geister nicht außer Acht gelassen werden. Für die Streifzüge durch die Straßen bei
Dunkelheit sollten zum einen möglichst verkehrsarme Bereiche gewählt werden, zum anderen ist es empfehlenswert, die Kostüme der Kinder zusätzlich mit reflektierenden Elementen auszustatten. Und da die Aufmerksamkeit der Kleinen an diesem Abend deutlich all den tollen Kostümen, den eingeübten Texten und der Süßigkeitenjagd gewidmet sein dürfte, sind ein paar erinnernde Worte zum Start sicher nicht zum Schaden.

„Viel Spaß allen kleinen und großen Halloween-Fans“, wünscht die Polizei des Landes.


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