Polizei untersagt Gefahrguttransporter die Weiterfahrt

6. Dezember 2023

Schneefall, Glätte und Matsch haben heute auch in der Region Mecklenburgische Seenplatte zu mehreren witterungsbedingten Unfällen. Glücklicherweise blieb es bisher bei Blechschäden und nur Leichtverletzten. Darüber hinaus zogen Polizisten heute zwischen Stavenhagen und Malchin einen Laster aus dem Verkehr, der Propangas geladen hatte. Denn für Gefahrgut-Transporte gelten bei diesen Witterungsverhältnissen besondere Bedingungen.

Fahrzeuge, die Gefahrgut geladen haben (zum Beispiel Benzin, Heizöl, Propangas o.ä.) dürfen bei Glätte und heftigem Schneetreiben nicht weiterfahren. Die Fahrer sind gut beraten, wenn sie zum Beispiel auf dem nächstgelegenen Parkplatz stehen bleiben und Pause machen oder gar nicht erst losfahren.

In Paragraph 2 Absatz 3a der StVO steht dazu: „Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“

Deshalb ist dem Fahrer des Propangas-Transporters heute Vormittag zwischen Stavenhagen und Malchin die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeld geschrieben worden,

Erst vergangene Woche ist ein Tanklaster auf der A20 bei Schneetreiben verunglück.


Kommentare sind geschlossen.