Polizei warnt vor Überweisungsbetrug

13. April 2018

Seit Beginn des Jahres hat die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg, zu dem auch die Müritz-Region zählt, eine Häufung von sogenannten Überweisungsbetrügereien registriert. Über 50 Fälle, 24 davon allein im April, sind aktenkundig. Dabei nutzen die Täter keine Schadprogramme oder ähnliche Betrugsarten, sondern den herkömmlichen Zahlungsverkehr. Und die Ausführung ist denkbar einfach.

Die Betrüger benötigen nur die IBAN-Nummer der Geschädigten, tragen diese auf dem Überweisungsschein als Auftraggeber ein und fälschen die Unterschrift der Opfer. Dann werfen
sie die Formulare in den Überweisungsbriefkasten der jeweiligen Bank und veranlassen so eine Geldanweisung auf ausländische Konten. In den bekannten Fällen befanden sich diese beispielsweise in Großbritannien, Estland, Bulgarien, Tschechien und der Schweiz.

An die benötigte IBAN gelangen die Täter dabei auf verschiedensten Wegen. Bei Firmen und Vereinen befindet sich diese sogar meistens auf dem Briefkopf. Die Daten von Privatpersonen erlangen die Betrüger zum Beispiel durch fingierte Gewinnspiele, stellen sich am Telefon als Mitarbeiter der Bank vor oder entwenden aus den Papierkörben neben den Druckern Kontoauszüge.

In den bekannten Fällen waren es zumeist Beträge um die 250 Euro, die überwiesen werden sollten, damit die Summe nicht zu groß ist und in der Bank nicht auffällt. Jedoch schauen die Mitarbeiter der Geldinstitute wohl etwas genauer hin. In nur einem Fall wurde tatsächlich eine Überweisung veranlasst, jedoch auch zurückerstattet. In den übrigen Fällen stellten die Bankangestellten fest, dass die Unterschriften nicht überein stimmten und informierten die Geschädigten.

„Wir möchten Sie bitten Ihre Kontodaten vertraulich zu behandeln. Schreddern sie Überweisungsträger oder Kontoauszüge bevor Sie sie entsorgen. Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen ihre Konten, um Unregelmäßigkeiten sofort festzustellen“, so die Polizei.


2 Antworten zu “Polizei warnt vor Überweisungsbetrug”

  1. Bankier sagt:

    So ein Quatsch. Naja kein Quatsch, ist schon böser Betrug. Aber mal ein paar Informationen:

    Persönliche Daten gehören immer geschützt. Das ist klar und kann man auch nicht oft genug wiederholen.

    Allerdings muss man jetzt keine Angst vor Gewinnspielen haben. Jeder Händler, angefangen beim Online-Kauf über Tankstelle bis private Käufer bei Ebay Kleinanzeigen hat meine IBAN. Das sind in den letzten Jahrzehnten garantiert mehrere Hundert bei jedem.

    Die Banken sind verpflichtet mir das Geld zurückzuerstatten, wenn nicht MEINE Unterschrift auf dem Überweisungsträger drauf ist. Das kann bei einer besonders gut gemachten Unterschrift natürlich bis zur Unterschriftenuntersuchung (Schriftvergleich) gehen.

    Ähnliches beim Supermarkt mit der EC-Karte. Bei PIN-Eingabe haftet meist der Kunde, denn die PIN (Geheimzahl) darf ja niemand haben und so gehen die Händler (und Banken) dann davon aus, dass die PIN auf der EC-Karte stand oder auf einem Zettel in der Brieftasche (leider manchmal der Fall – bei vergesslichen Leuten).

    Bei Kartenzahlung mit Unterschrift haftet immer der Händler. Er hätte nämlich den Ausweis verlangen müssen um die Unterschrift zu vergleichen. Und gleichzeitig um festzustellen, ob der Käufer auch der Inhaber der Karte ist.

    Wird oft nicht gemacht, weil es schneller ohne dem geht und das Kassieren zu lange dauern würde. Dies geschieht dann aber auf Risiko des Händlers.

    Und ähnlich hier die Bank.
    Sie könnte das Geld ja nach Estland überweisen. Der Betrüger freut sich, aber als Kontoinhaber muss ich keine Angst haben.
    Ich habe allerdings ein wenig Stress und Telefonierei um diesen Betrug aufzuzeigen und mein Geld von der Bank zurückzuerhalten.

  2. Mirinda sagt:

    @Bankier stimmt so nicht ganz wie das landgericht Dessau entschieden hat ist bei einer sehr ähnlichen Unterschrift keine Erstattungspflicht. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4%20O%20348/13