Tote Leonie: Polizisten berichten von Widersprüchen

17. Oktober 2019

Im Fall der getöteten Leonie tauchen im Verlauf des Gerichtsprozesses immer weitere Widersprüche auf. So berichteten mehrere Polizisten gestern in Neubrandenburg am Landgericht, dass der Stiefvater zunächst behauptet habe, dass das Mädchen am 12. Januar eigentlich zum Spielen mit ihrem neuen lila Puppenwagen nach unten gehen wollte. Dabei soll sie auf dem zweiten, unteren Treppenabschnitt hinuntergefallen sein. Diese Aussage des Angeklagten, der wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht steht, verwunderten die Richter allerdings.

Denn der Stiefvater hatte bei einer Haftrichterin erzählt, dass die fünfköpfige Familie damals eigentlich zum Einkaufen gehen wollte. Im Verlauf des Abends im Januar hatte der Stiefvater zudem später erklärt, dass Leonie nun doch schon oben auf dem ersten Abschnitt abgestürzt und auf eine Fensterbank aufgeschlagen sein soll.
Ein weiterer Widerspruch war: Einmal soll das Mädchen aus der Nase, ein anderes Mal aus dem Mund geblutet haben. Ein Kriminaltechniker berichtete, dass im gesamten Treppenhaus keine Spuren eines Sturzes zu finden waren. „Dieses Treppenhaus ist eigentlich nicht geeignet, solche Verletzungen hervorzurufen, wie das Mädchen sie hatte.“

Außerdem wunderten sich die Polizisten, dass die Kleidung des Mädchen vollkommen nass – also wie frisch gewaschen – war. Das soll von mehreren Kühlakkus gewesen sein, hatte der Angeklagte später erklärt. Solche Akkus, um Schmerzen zu kühlen, wurden aber nicht gefunden. Mutter und Stiefvater machten zudem unterschiedliche Angaben, was Leonie an dem Abend noch zum Abendbrot gegessen haben soll. Nach Einschätzung des Notarztes war das Mädchen aber schon mehrere Stunden tot, als die Rettungskräfte gegen 19.30 Uhr gerufen worden waren.

Der Prozess wird am 21., 22., 24., und 25. Oktober fortgesetzt. Am 21. und 24. Oktober soll die Mutter des toten Mädchen und Lebensgefährtin des Angeklagten als Zeugin gehört werden. Ob das aber öffentlich passiert, ist noch nicht klar. Laut Landgericht hat ein Anwalt der Mutter beantragt, die Öffentlichkeit für diese Aussagezeit auszuschließen. Abschließend entschieden sei das aber noch nicht.

Der angeklagte Stiefvater hat bereits zu Prozessbeginn angekündigt, nach der Aussage der Mutter sich selbst auch vor Gericht äußern zu wollen. Bislang schweigt er.


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