Prozess: Erst gefälschte Sportschuhe, dann Kleidung und Software?

24. Mai 2020

Die Katze lässt das Mausen nicht.., sagt der Volksmund. Das könnte auch auf den einen oder anderen Betrüger zutreffen. So muss sich in Kürze ein Mann aus Neubrandenburg zum zweiten Mal wegen Betruges mit Markenware sowie außerdem wegen Versandhandelsbetrug verantworten. Dabei hatte der 40-Jährige einen vergleichsweise großen technischen Aufwand betrieben, um nicht aufzufliegen.
Wie das Amtsgericht Neubrandenburg mitteilte, hat sich der Mann 2013 und 2014 auf noch ungeklärte Weise Zugang zu DHL-Nutzerkonten im Internet verschafft.

In dem Zusammenhang soll er sogar Magnetkarten angefertigt haben, um die Packstationen in Neubrandenburg und anderen Städten der Seenplatte für „Bestellungen und Lieferung ohne Bezahlung seinerseits“ zu nutzen. Anschließend ließ sich der Beschuldigte laut Polizei in mehr als 100 Fällen Bekleidung und andere Verbrauchsgüter zusenden, darunter auch Test für Schwangerschaften oder andere Medizin- und Gesundheitsprodukte.

Der Neubrandenburger nahm die Pakete in Empfang, bezahlen sollten sie jeweils die „gehackten Nutzer.“ Das ging solange gut, bis es mehrfach auffiel und die DHL ermittelte. Fast zeitgleich soll der Beschuldigte Steuer-Computerprogramme weiterverkauft haben, die eigentlich dem Markenrecht unterliegen. Er soll sich die Programm für einen geringen Preis besorgt und für deutlich höhere Preise weiterverkauft haben. Das fiel dem Programm-Markeninhaber aber auf, und er ließ die Programme bei Anmeldung durch die illegalen Käufer sofort sperren. Der Gesamtschaden wird bisher auf rund 12 000 Euro geschätzt.

Schon kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang 2014, die nun erst verhandelt werden, stand der Neubrandenburger vor Gericht. Anwälte des Sportartikelherstellers „Nike“ waren ihm und seinem Bruder auf die Schliche gekommen. Beide hatten Markentextilien und Markensportschuhe gefälscht und teuer weiterverkauft. Der Beschuldigte hatte damals 2014 in Schwerin ein umfassendes Geständnis abgelegt, die anderen Fälle aber nicht erwähnt. Dafür war der Arbeitslose damals zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Ob es diesmal wieder eine Bewährungsstrafe gibt, das kann noch keiner vorhersagen. Bisher ist erst ein Verhandlungstermin geplant.


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