Prozess um Kokain- und andere Drogengeschäfte: Abhörsichere Geräte machen unvorsichtig

20. Januar 2022

Wenn man abhörsichere Mobiltelefone hat, lässt das manche Leute auch mal etwas unvorsichtig werden.  Auf diese Weise ist die Polizei den vier Angeklagten im Prozess um bandenmäßigen Drogenhandel (WsM berichtet) auf die Spur gekommen. Das hat die leitende Ermittlerin aus dem LKA jetzt vor dem Landgericht Neubrandenburg erläutert, auch wenn das die Angeklagten und deren fragefreudigen Anwälte nicht ganz so gern hörten.
Nachdem die französischen Spezialisten die sogenannten Encrochatdaten des angeblich abhörsicheren Systems geknackt hatten, konnten die Polizisten nämlich mitlesen und mithören, wie die 43-jährige Ermittlerin sagte. Dabei berichtete der Hauptangeklagte, der in einem kleinen Dorf bei Stavenhagen wohnt, mehrfach Bekannten davon, dass er nun oft früh schlafen geht, weil er ja wieder Vater geworden ist. Das passte zu dem 59-Jährigen, der einst auch beim Warener Kulturhaus beteiligt war. Zudem war sein Kryptohandy immer bei einem Funkmast in dieser Region eingeloggt gewesen.

Außerdem haben sich die Angeklagten nicht immer nur mit ihren Tarnnamen, wie „Chico“ für den Hauptangeklagten, sondern auch mal als „Thomas“, „Nico“ oder „Dirk“ angesprochen. Zudem kannte man sich schon: Die Ermittlerin war dem 59-Jährigen und dem Mann aus Wredenhagen schon 2013 wegen des Schmuggels von fünf Kilogramm Kokain auf der Spur, damals lehnte ein Gericht eine Verurteilung der Männer aber noch ab.

Einer der Männer, der immer für die Verteilung der Drogen in Stavenhagen zuständig war, erzählte via Handy, dass er „Sachen für Max“ im Auto hat. „Das war der Name seines Sohnes“, wusste die Ermittlerin.

Auch die beiden mutmaßlichen Drogenkuriere, für die extra jeweils ein VW Phaeton präpariert wurde, waren unvorsichtig. So erzählte einer, dass er regelmäßig zwischen Schwerin und Hamburg pendelt, worauf man dem Mann auf die Spur kam. Den anderen Kurier aus der Region Wredenhagen brachte der Hauptangeklagte später ins Spiel, denn man kannte sich schon aus den Vorjahren.

Die Gruppe wollte ihre Drogengeschäfte wohl ausdehnen, wie die mithörenden Polizisten mitbekamen. So habe  man Fahrzeuge für den zweiten Boten besorgt, der daraufhin auch prompt per Telefon die Gedanken äußerte, seine reguläre Arbeit für ein Hamburger Unternehmen etwas zu verringern, wohl weil die neuen Geschäfte nicht so schlecht liefen.

100 000 Euro Kaution

Denn dort hatte sich auch eine gewisse Regelmäßigkeit eingeschliffen: Immer montags fuhr man nach Holland, wo man den Lieferanten schon vorher sagte, wer kommt. Danach wurde sich in Stavenhagen oder Umgebung für eine Übergabe getroffen, meist von einem Kilo Kokain. Als ein Bote einmal plötzlich ausfiel, sollten in der kommenden Woche zwei Kilogramm geholt werden.

Die Verteidiger versuchen in dem Prozess weiterhin zu verhindern, dass die abgehörten Daten überhaupt verwendet werden dürfen. Sie sehen keine Rechtsgrundlage dafür, aber das sehen Staatsanwaltschaften natürlich anders. Außerdem bezweifeln die Verteidiger, dass die Zuordnung der damals abhörsicheren Handys und Computer mit dem jeweiligen Aufenthaltsorten ihrer Mandanten übereinstimmen.

Ungeachtet dieser Probleme hat das Landgericht die drei zuletzt noch in U-Haft eingesperrten Angeklagten auf freien Fuß gesetzt. Nach 13 Monaten U-Haft. Der mutmaßliche Anführer musste 100 000 Euro Kaution hinterlegen, der „Verteiler“ 50 000 Euro und der Drogenkurier aus Schwerin 5000 Euro Kaution. Der vierte Angeklagte war schon auf freiem Fuß.

Wie grundsätzlich die Verteidiger die Argumentation der Ankläger bezweifeln wird auch in einem Antrag des „Verteiler“-Verteidigers klar: Der Anwalt beantragte tatsächlich, dass das Landgericht eine Durchsuchung bei der Generalstaatsanwaltschaft  in Frankfurt am Main anordnen soll. Man habe noch immer nicht einige Unterlagen, die zweifelsfrei belegen, dass ihre Mandanten an den vorgeworfenen Taten beteiligt waren, lautete die Begründung. Die Herausgabe hatte die Generalstaatsanwaltschaft als mit dem BKA führende Dienststelle in Deutschland auch mit Verweis auf Geheimhaltung abgelehnt, da noch nicht alle Ermittlungen abgeschlossen sind und so andere  Menschen gefährdet würden. Das wollen die Anwälte nicht akzeptieren. Für den Prozess sind Verhandlungen bisher schon bis Ende April geplant.


2 Antworten zu “Prozess um Kokain- und andere Drogengeschäfte: Abhörsichere Geräte machen unvorsichtig”

  1. Nachdenklicher sagt:

    Das Schöne an dieser häßlichen Geschichte ist, daß ganz nebenbei auch der Letzte darüber aufgeklärt wird- und das breit über die Medien, daß abhörsichere Telefone eben doch nicht abhörsicher sind. Letzten Trumpf verspielt?

  2. Stefan sagt:

    Lieber Nachdenklicher,

    warum sollte eine Privatperson ein Kryptohandy benötigen?
    Ich bin froh, dass unser Rechtsstaat, bei einem begründeten Verdacht auf eine Straftat, eine Möglichkeit gefunden hat die Verschlüsselung zu umgehen.
    Ohne das Darknet und solche Geräte, wären pädophile und andere kriminelle, Vereinigungen wesentlich leichter aufzuspüren und würden vielleicht nicht solche Ausmaße annehmen wie zuletzt immer wieder in den Medien berichtet.

    Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen, aber wenn ich ein reines Gewissen habe, kann es mir schlichtweg egal sein. So interessant sind die meisten Menschen nun wirklich nicht, dass man da groß Lust bekäme mitzulesen. Das was ein ganzer Teil in den sozialen Netzwerken über sich und seine Umwelt, an Informationen und Bildern, rauslässt, geht oft schon weit über das Ziel hinaus.

    Spätestens wenn das eigene Kind auf offener Straße Opfer eines Verbrechens wird, ist das Geschrei nach Kameras im öffentlichen Raum und Gesichterkennungssoftware, groß.