Prozess um Tod in Alt Rehse wieder hinter verschlossenen Türen

5. Februar 2019

Das war sozusagen „kurzer Prozess“: Das Landgericht Neubrandenburg hat im Prozess um den Tod einer Frau – Sarah H. aus Alt Rehse – wie erwartet wieder die Öffentlichkeit ausgeschlossen. In dem Verfahren, für das bereits 28 Verhandlungstage geplant sind, kommen sehr intime Details aus dem Leben von Opfer und Angeklagten zur Sprache, hieß die Begründung am Dienstag. Schon nach 15 Minuten schlossen sich die Türen.

Solche Verfahrensweise sei üblich, wenn es um eine dauerhafte Unterbringung eines Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik geht, meinten Rechtsexperten. Und genau darum geht es für Axel-Ingo G. . Der 53-Jährige, der seine Lebensgefährtin nackt gefesselt, misshandelt und in seinem Haus sterben lassen hat, wird von einer Sachverständigen psychiatrisch begutachtet.

Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, er war zur Tatzeit im Jahr 2016 „schuldunfähig“, müsse geprüft werden, ob von ihm immer noch eine Gefahr ausgeht. Das wäre die Voraussetzung, ihn dauerhaft in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Sollte er „schuldunfähig“ und „nicht gefährlich“ eingestuft werden, müsste der Mann freigelassen werden.

Axel-Ingo G. ist seit Sommer 2016 in U-Haft.  Er war vor Jahren wie viele Andere aus dem Süden Deutschlands nach Alt Rehse gekommen. Dort zerstritt er sich mit den Initiatoren des damaligen Tollense-Lebensparks. Das Projekt ist Geschichte. Der Beschuldigte erwarb die Gaststätte, die er mit der damaligen Frau auch betrieb. Nach dem Tod seiner Frau entwickelte er sich aber mehr und mehr zum Sonderling.

Im Sommer 2016 dann die aufsehenerregende Entdeckung: In seinem Haus, der früheren Dorfgaststätte Rethra, hatten Polizisten eine zum Teil bereits verweste Leiche gefunden. Die Beamten waren wieder einmal wegen einer Ruhestörung gerufen worden. Die Tote war in Decken gewickelt auf eine Sackkarre geschnallt und soll etwa zwei Monate vorher gestorben sein.

Untersuchungen ergaben später, dass es sich um die 32 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz handelte, die durch eine Kuppelshow bei Sat.1 bekannt geworden war. Für den Tod der 32-Jährigen wurde G. 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt, er soll „vermindert schuldfähig“ gewesen sein. Der Bundesgerichtshof hob aufgrund einer Revision seines Anwaltes das Urteil wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge aber auf und ordnete eine Neuverhandlung an.

Bisher sind 28 Verhandlungstage bis Anfang Juni geplant. Das Urteil soll dann wieder öffentlich verkündet werden, hieß es.


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