Prozess um totes Mädchen: Cousin berichtet von Gewaltausbruch des Angeklagten gegen Kind

5. November 2019

Im Prozess um den Tod der sechsjährigen Leonie hat erstmals ein Zeuge geschildert, wie er mitansehen musste, als der Stiefvater das Mädchen misshandelt hat. Dabei handelt es sich um einen Cousin des Angeklagten. Der 43-Jährige war im Herbst 2018 nach Torgelow „zum Grillen eingeladen.“ „Als wir in der Küche saßen, kam Leonie herein und warf eine schmutzige Pampers in den falschen Müllsack“, erklärte der Zeuge gestern vor dem Landgericht Neubrandenburg. Da sei der Stiefvater, der wegen Mordes und Misshandlung Schutzbefohlener vor Gericht steht aber bisher keine Angaben gemacht hat, „ausgeflippt.“

Der Stiefvater habe dem Mädchen eine mit der Hand runtergehauen, dass diese geweint habe und gegen eine Wand geschleudert wurde. Die Windel gehöre in den schwarzen, nicht in den gelben Müllsack, habe der Angeklagte geschrien. Und damit sich das Mädchen das merkt, habe er das Kind mit dem Kopf zuerst in den Müllsack gehalten. „Ich habe gesagt, hör auf, das ist noch ein Kind“, sagte der korpulente Mann, der nach eigenen Angaben Analphabet ist. Da habe ihn der Cousin auch bedroht.

„Wenn ich die Wahrheit sage, dann wollen die zu mir nach Hause kommen“, sagte der Zeuge dem Richter mit besorgtem Hinweis auf die fünf Geschwister und den Vater des Angeklagten. Im Verlaufe der Verhandlung berichtete eine weitere Ex-Freundin des Angeklagten zudem, dass sie von dem 28-Jährigen geschlagen und misshandelt worden sei. Da habe sie sich von dem „aufbrausenden Typen“ getrennt. Wie eine weitere Ex-Freundin des Angeklagten habe sie aber ein Kind von dem Mann, den sie schon von der Förderschule her gekannt habe.

Richter verhängt Strafe gegen patzige Zeugin

Dem 28-Jährigen wird vorgeworfen, dass er Leonie mehrfach schwer misshandelt haben soll. Das soll darin gegipfelt sein, dass Leonie am 12. Januar an den Folgen in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow starb. Als besonderer Charakterzug des Angeklagten stellte sich inzwischen auch eine krankhafte Eifersucht heraus, wegen der er mehrfach Streit gesucht und gewaltsame Auseinandersetzungen mit Frauen provoziert haben soll.

Der Prozess wird sich nun noch bis in den Januar hinziehen. Zunächst soll die Mutter, die bisher ohne Öffentlichkeit gehört wurde, noch zweimal als Zeugin vernommen werden. Dann will der Angeklagte noch etwas sagen und es folgen die Gutachten eines Gerichtspsychiaters und mehrerer Rechtsmediziner. Das Landgericht rechnet erst Anfang Januar mit den Plädoyers und Mitte Januar mit einem Urteil.

Eine Entscheidung habe Richter Jochen Unterlöhner bereits am Montag bekannt. Gegen eine Schwester des Angeklagten, die mit ihrem sehr schnoddrigen Ton den Auftritt vor der Kammer wohl mit einer TV-Justizsendung verwechselt hatte, wurde eine Strafe von 300 Euro verhängt. Sie hatte die Schwurgerichtskammer und sämtliche Anwesende beim Prozess als „Dreckspack“ beleidigt und hatte die Tür mit voller Wucht und Ärger zugeschlagen, als sie am 1. November als Zeugin hinausging.


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