Raser muss fünf Monate laufen und 2180 Euro Bußgeld zahlen

2. April 2019

Oh, oh, da hat wohl jemand so gar nicht nachgedacht. Zwei Beamte der Besonderen Verkehrsüberwachung Altentreptow waren gestern mit dem Videowagen auf der B 96 unterwegs.
Zwischen Usadel und Weisdin bemerkten sei ein Krad, das wesentlich schneller als mit den erlaubten 100 km/h fuhr. Die Beamten folgten dem Krad und starteten in Höhe des Abzweiges Hohenzieritz die Videoaufnahme.
Kurz vor Weisdin schloss das Krad auf einen vorausfahrenden Golf auf und fuhr weiter hinter diesem. Kurz nach dem Ortsausgang beschleunigten beide Fahrzeuge sehr stark und überholten sofort ein vor ihnen fahrendes Fahrzeug.

Nach dem Überholvorgang beschleunigten beide Fahrzeuge weiter. Bei ca. 160 km/h hörte das Krad auf zu beschleunigen. Der Abstand zum vorausfahrenden Golf wurde größer, so dass die Beamten das Krad überholten und dem Golf folgten. Der Golf beschleunigte immer weiter bis zu einer Geschwindigkeit von 170 km/h.

Somit überschritt der Golf die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits hier um 70 km/h. Kurz vor Beginn der Ortsumgehung von Neustrelitz überholte der Golf mit den gemessenen 170 km/h an einer Bergkuppe ein vorausfahrendes Fahrzeug. Durch die Bergkuppe und eine beginnenden Kurve war bei dieser unklaren Verkehrslage der Gegenverkehr nicht einsehbar.

Nach Abschluss des Überholvorgangs ist die zulässige Geschwindigkeit mittels Verkehrsschilder auf 70 km/h reduziert. Die Auswertung ergab hier eine Geschwindigkeit von 156 km/h. Somit wurde hier die zulässige Geschwindigkeit um 86 km/h überschritten.

Also entschlossen sich die Beamten, das Fahrzeug anzuhalten und zu kontrollieren. Der Fahrzeugführer folgte den Anweisungen und hielt im Gewerbepark Ost in Neustrelitz an.
Bei der anschließenden Kontrolle äußerte der 22-jährige Fahrer aus Neubrandenburg spontan, dass er mindestens 190 km/h gefahren sei und nur schnell seine Freunde nach Neustrelitz bringen wollte. Im Fahrzeug befanden sich ein 18-jähriger
Freund und eine 17-jährige Freundin. Die 17-Jährige äußerte den Beamten gegenüber spontan, dass sie während der Fahrt Angst hatte.

Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Beamten fest, dass der 22-Jährige erst seit Dezember 2018 in Besitz der Fahrerlaubnis und somit noch in der Probezeit ist.

Durch die hohen und mehrfachen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die rücksichtslose Fahrweise des 22-Jährigen bestand der Verdacht, dass das Leib oder Leben der beiden anderen Insassen sowie anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde. Deshalb haben die Beamten eine Strafanzeige.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des 22-Jährigen beschlagnahmt.

Die Beamten setzten auf Grund der festgestellten Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 2180,- Euro und 5 Monaten Fahrverbot fest.


2 Antworten zu “Raser muss fünf Monate laufen und 2180 Euro Bußgeld zahlen”

  1. Kevin Kennste sagt:

    In solchen Fällen, speziell in der Probezeit, ohne Erfahrungen und/oder Kenntnissen, sollte dem Fahrzeugführer der so leichtsinnig handelt, der Führerschein entzogen werden, sprich das dieser diesen neu absolvieren muss! *meiner Meinung nach!

  2. René Ewald sagt:

    Das ist wohl eine lächerliche Strafe. Man stelle sich nur vor, hinter der Bergkuppe wäre ein Auto aufgetaucht. Es hätte wahrscheinlich viele Tote gegeben. Wer so Auto fährt, ist entweder strohdumm oder nimmt Tote billigend in Kauf. Und Dummheit schützt nicht vor Strafe. Ich würde also (und zwar ohne jeden Populismus!) eine Gefängnisstrafe, eventuell zur Bewährung ausgesetzt für angemessen halten. Wenn ich mir vorstellen, dass diese junge Mann in fünf Monaten schon wieder die Straßen unsicher macht, werde ich wohl die B96 in Zukunft mit gemischten Gefühlen entlang fahren.