Regelungen zum Schulbesuch bei Warnstreiks im Busverkehr

15. Januar 2020

Nach dem angekündigten Warnstreik im Bus- und Straßenbahnverkehr am Donnerstag, 16. Januar, weist das Bildungsministerium Eltern und Lehrkräfte auf die geltenden Regelungen hin. Schüler, die wegen zu großer Entfernungen auf Busse oder Straßenbahnen angewiesen sind, um in die Schule zu gelangen, sind entschuldigt, wenn keine Busse oder Straßenbahnen fahren. Der Unterricht in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern findet jedoch statt.
Ratsam ist es, die Schule im Vorfeld zu benachrichtigen, wenn Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks im Bus- und Straßenbahnverkehr Schwierigkeiten haben, rechtzeitig oder überhaupt zur Schule zu gelangen.


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