Reha-Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern

20. März 2020

„Der eigentliche Betrieb der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch die Vorschriften der Rechtsverordnung wird nicht untersagt. Es ergeben sich für den Betrieb jedoch erhebliche Konsequenzen aus den Einschränkungen der Reisen aus privatem Anlass“, so Minister Harry Glawe. Kurz: Laufende Reha-Maßnahmen können zu Ende geführt und bei medizinischem Bedarf verlängert werden.
Schwere Operationen, die eine Anschlussheilbehandlung, also eine Reha-Maßnahme, zwingend nach sich ziehen, sollen weiter möglich sein. Die Prognoseentscheidung obliegt dabei dem verordnenden Arzt. Soweit medizinisch vertretbar, sollen grundsätzlich alle planbaren beziehungsweise aufschiebbaren Aufnahmen in Rehabilitationseinrichtungen ab sofort auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Vorsorgeleistungen werden als aufschiebbare Leistungen angesehen.

Aktuell gibt es Überlegungen, frei werdende Reha-Kliniken auch zu sogenannten „Hilfskrankenhäusern“ zu machen. „Diese sollen für leichtere Fälle aus Kliniken vorgehalten werden, wenn dort Platz benötigt wird. Hier sind wir weiter im Gespräch. Es geht darum, für den möglichen Fall einer rasant anwachsenden Epidemie mit vielen Betten vorbereitet zu sein“, so Glawe.

Darüber hinaus regte der Minister an, dass Rehakliniken mit den Krankenhäusern in den jeweiligen Regionen Kooperationen eingehen. „Das wäre ein Beitrag, um insbesondere ärztliches und pflegerisches Personal auszutauschen und bei Bedarf an den Krankenhausstandorten einsetzen zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.


Kommentare sind geschlossen.