Reiseschutzimpfungen auf Rezept

8. Mai 2019

Pünktlich zum Beginn der Urlaubssaison hat die BARMER ihre Satzungsleistung erweitert und übernimmt die kompletten Kosten für Reiseschutzimpfungen ihrer Versicherten. „Wer ferne Länder be­reist, ist manchmal höheren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Einige dieser Gefahren lassen sich durch Reiseschutzimpfungen minimieren. Da­her kann ein ausreichender Impfschutz enorm wichtig sein und Leben schützen“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern. Um das Verfahren zu vereinfachen, hat die BARMER in Mecklenburg-Vorpommern jetzt mit der Kassenärztlichen Verei­nigung eine zusätzliche Vereinbarung geschlossen.

Diese Vereinbarung macht es den Ärzten im Land möglich, ärztliche Leis­tungen für Reiseschutzimpfungen für Versicherte der BARMER über die Versichertenkarte abzurechnen und ihren Patienten Impfstoffe und auch Malariaprophylaxetabletten auf einem Kassenrezept zu verordnen. „Die Impfkosten werden von den Apotheken unmittelbar mit der BARMER abge­rechnet. Von den Versicherten ist daneben keine Zuzahlung zu leisten“, so Kutzbach.

„Die Impfleistung umfasst neben der Verordnung und dem Verabreichen des Impfstoffes auch eine umfangreiche Information u. a. über den Nutzen, mögliche Nebenwirkungen, Komplikationen, die Dauer der Schutzwirkung sowie über das Erfordernis von Wiederholungs- bzw. Auffrischimpfungen“, erläutert Henning Kutzbach. Die Impfung werde zudem im Impfpass doku­mentiert oder eine Impfbescheinigung ausgestellt.

Die BARMER übernimmt die Kosten für folgende Impfungen:

·         Cholera
·         Hepatitis A und B (Kombinationsimpfstoff)
·         Japanische Enzephalitis
·         Meningokokken B, C und ACWY
·         FSME
·         Tollwut
·         Gelbfieber
·         Typhus
·         Hepatitis A
·         Typhus und Hepatitis A (Kombinationsimpfstoff)
·         Hepatitis B
·         Malaria-Prophylaxe


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