Rentner aus Herzsportgruppe stürzt schwer in Waren – Streit um Behandlungskosten mit der Stadt

3. November 2018

Zur abendlichen Sportgruppe gehen Leute eigentlich, um sich fit zu halten. Das ist bei einem Rentner aus Kargow allerdings gründlich schiefgegangen. Der Vorfall mündet in einem langen Rechtsstreit zwischen der Krankenkasse und der Stadt Waren, wie jetzt am Landgericht Neubrandenburg bekannt wurde. Der über 80-Jährige stolperte bereits Anfang 2015 über oder von einem kaum sichtbaren Podest in einer Warener Sporthalle. So schnell konnte niemand aus der Herz-Sportgruppe reagieren.
Die Diagnose: Oberschenkelhalsbruch.

Die Krankenkasse fordert nun die Behandlungskosten von der Stadt als Betreiber der Turnhallen wieder zurück. „Das ist unsere gesetzliche Pflicht“, beeilt sich Anwältin Dorothea Braun-Stöhlmacher zu versichern. Sie vertritt die Hanseatische Krankasse. Es geht um rund 12 000 Euro. Keine leichte Aufgabe für Richter Michael Kücken am Landgericht Neubrandenburg.

Das Podest in der Halle soll damals bei Dunkelheit kaum sichtbar gewesen sein, weshalb die Stadt gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat, meint Braun-Stöhlmacher. Das habe die Stadt vermutlich auch eingesehen, da solche Podeste inzwischen in etlichen Sporthallen beseitigt oder besser kenntlich gemacht wurden. Konkret ist in der betroffenen Turnhalle im Warener Westen inzwischen alles barrierefrei, die Sporthalle hat einen Anbau bekommen.

Doch der Anwalt des Kommunalen Schadensausgleichs (KSA), der die Kommunen vertritt, lehnt rigoros ab. „Wir sehen es so, der Mann hätte das sehen können“, erklärt der Anwalt. Das lässt dann auch den Richter nicht mehr kalt. Außerhalb des Protokolls müsse er sagen, die Kommune sei doch eigentlich für ihre Bürger da, erklärt Kücken. Aber der KSA verhalte sich immer wieder schlimmer, als jede Haftpflichtversicherung handeln würde, wird er deutlich.

Der Anwalt bleibt hart, der Fall kann letztlich diesmal noch nicht abschließend entschieden werden. Die Anwältin der Krankenkasse soll noch entscheiden, ob sie die Frau des Geschädigten – eine ebenfalls betagte Dame, die eigentlich nicht vors Gericht möchte – noch als Zeugin hören will. Der Gestürzte kann nämlich nicht mehr selbst gehört werden, er ist inzwischen gestorben. Das liege aber nicht an den Sturzfolgen, beeilen sich die Beteiligten aller Seiten zu versichern.

Fortsetzung dürfte folgen.


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