Revision verworfen: Warener muss wegen Missbrauchs ins Gefängnis

16. Mai 2017

Der Warener, der im Sommer vergangenen Jahres vom Landgericht Neubrandenburg wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Gefängsnisstrafe verurteilt wurde, muss ins Gefängsnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des inzwischen 56-Jährigen gegen das Urteil des Landgerichtes als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revision habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Das Landgericht Neubrandenburg sah es im Sommer 2016 als erwiesen an, dass der Warener vor mehreren Jahren die damals zwölf Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht hat. Innerhalb von vier Jahren soll er sich mehr als 20mal von dem Kind sexuell berühren haben lassen oder berührte es selbst. Das Ganze passierte in den Jahren 2003 bis 2007.

Das Mädchen ist inzwischen eine junge Frau, hat aber lange geschwiegen und ihren damaligen „Ersatzpapa“ erst nach vielen Jahren angezeigt. Sie leidet nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ auch heute noch extrem unter den Folgen des Missbrauchs.

Die Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft für den 55-Jährigen, verurteilt wurde er zu zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährung. Und die muss er jetzt laut Bundesgerichtshof auch absitzen.

Der Mann war langjähriger Mitarbeiter der Warener Stadtwerke und ist nach der Verurteilung umgehend entlassen worden (WsM berichtete).


2 Antworten zu “Revision verworfen: Warener muss wegen Missbrauchs ins Gefängnis”

  1. Wolle sagt:

    Der läuft ja immer noch mit hoch erhobenen Kopf in Waren umher . Ich würde mich schämen , für so ein ekelhaftes Vergehen und nicht noch Revision einlegen . Das was er dem Mädel angetan hat , ist nicht wieder gut zu machen mit nichts , sperrt ihn endlich weg damit man mit dem Angesicht nicht fast täglich konfrontiert wird .

  2. Flix sagt:

    Strafe viel zu milde, aber sowas wird ja in Deutschland eh kaum bestraft.