Revisionsprozess um tote Frau aus Alt Rehse dauert noch – Urteil für Juni geplant

13. Mai 2020

Auch wenn das öffentliche Leben wegen der Corona-Vorfälle immer noch weitgehend ruht – an den Gerichten wird mit Einschränkungen weiter verhandelt. So dauert auch der Revisionsprozess um die tote junge Frau aus Alt Rehse, deren Leiche 2016 in der ehemaligen Gaststätte im Ort gefunden worden war, am Landgericht Neubrandenburg immer noch an. Das erfuhr “Wir sind Müritzer” am Landgericht. Das Verfahren läuft schon seit einem Jahr und drei Monaten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Anders als zuletzt geplant konnte der Prozess gegen den 54-jährigen Axel-Ingo G. nämlich nicht mehr im April abgeschlossen werden. Weil weitere „Beweisanträge“ gestellt wurden, musste unter anderem der gerichtsmedizinische Gutachter Klaus-Peter Philipp, der sich genauer mit der möglichen Todesursache des 32-jährigen Opfers befasst hat, noch einmal Anfang Mai von der Kammer gehört werden. Ansonsten hat das Landgericht fünf weitere Verhandlungstermine bis Mitte Juni anberaumt.

In dem Revisionsprozess ging es bisher um Körperverletzung mit Todesfolge. Dem 54-Jährigen wird vorgeworfen, seine Lebensgefährtin damals im Streit im Haus ans Bett gefesselt und mit einer Peitsche misshandelt zu haben (WsM berichtete). Dies soll er gegenüber Polizisten selbst geäußert haben. Die sterblichen Überreste der Frau wurden erst Wochen nach ihrem Tod im Haus gefunden.
Nach der Einschätzung der Experten war sie verdurstet und verhungert, wie es im ersten Prozess hieß. Damals war der Angeklagte zu fünf Jahre Haft verurteilt worden. Er legte aber Revision ein und kam damit durch. So soll in dem jetzigen Verfahren noch einmal genauer geklärt werden, inwieweit der Mann damals  überhaupt „schuldfähig“ war.

Mehr als zwei Jahre saß der 54-Jährige nach dem Urteil in Untersuchungshaft, die aber mit Beginn des Revisionsprozesses aufgehoben worden war. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage – einem Anwalt aus Rheinland-Pfalz, der die Familie des Opfers vertritt – stehen noch aus und sollen hinter verschlossenen Türen gehalten werden. Zur Urteilsverkündung soll im Juni wieder Öffentlichkeit zugelassen werden – soweit es die Corona-Vorschriften erlauben.


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