Richter: Kaninchen dürfen Opern-Rollen übernehmen

31. Oktober 2022

Womit sich Gerichte nicht alles befassen müssen – in diesem Fall mit Kaninchen in einer Oper. Was – zugegeben – ein bisschen absurd klingt, hat es im benachbarten Berlin/Brandenburg jetzt sogar vor das Oberverwaltungsgericht geschafft. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ hatte eine Tierschutzorganisation geklagt, weil bei der Staatsoper Kaninchen in Käfigen in den „Ring der Nibelungen“-Opern „Rheingold“ und „Walküre“ auftreten. Das sei nicht tierschutzgerecht, argumentierten die „Tierschützer“ der Initiative Peta. Eine Amtstierärztin hatte sich den „Einsatz lebendiger Tiere“ in den Musiktheaterstücken daraufhin genau angesehen und nach ein paar kleinen Veränderungen aber keine Bedenken geäußert. Das überzeugte die Kläger wohl immer noch nicht.

Erst entschied ein Verwaltungsgericht, dass der Kanincheneinsatz rechtens sei. Dagegen legten die „Tierschützer“ sofort wieder Beschwerde ein., Nun hat sich sogar das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren damit befassen müssen – und für die Theatermacher entschieden, teilte eine Sprecherin gegenüber „Wir sind Müritzer“ mit. Die Peta-Beschwerde wurde abgelehnt.

Die Einschätzung solcher amtlicher Tierärzte könne als bindend angesehen werden, denn sie verfügten über „eine hervorgehobene Beurteilungskompetenz.“

Dieser Beschluss sei unanfechtbar. Damit können die Aufführungen weitergehen.

Richard Wagners Opern aus dem „Ring des Nibelungen“ sind ähnlich wie Tierpark-Gehege aufgebaut. Die Stücke sind mit 20 Kaninchen auf der Staatsopernbühne zu sehen. In Käfigen symbolisieren die Vierbeiner sozusagen ein Forschungslabor in einer Art von Götterburg.

Ursprünglich waren sogar 30 Kaninchen und Meerschweinchen auf der Bühne vorgesehen. Auf die Meerschweinchen haben die Theatermacher nach Protesten bereits verzichtet.

(Az.: OVG 5 S 52/22).


Eine Antwort zu “Richter: Kaninchen dürfen Opern-Rollen übernehmen”

  1. Willy sagt:

    „Tierärzte ……verfügten über „eine hervorgehobene Beurteilungskompetenz.“
    Genau so ist es und genau diese Beurteilungskompetenz fehlt bei den PETA Anhängern. Sie sind nur auf Krawall gebürstet.
    Als Intendant würde ich jetzt Strafanzeige gegen die Anzeigenden von PETA erstatten, wegen Falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat und alle sonst noch in frage kommenden Straftatbestände.