Schulpaket: Entlastung für erfahrene Lehrkräfte kommt

16. Januar 2020

In Mecklenburg-Vorpommern sollen erfahrene Lehrer ab dem Alter von 63 Jahren vom kommenden Schuljahr in ihrer Arbeit weiter entlastet werden. Das Land gewährt Lehrkräften in den hohen Altersgruppen weitere Anrechnungsstunden. So ist es im 200-Millionen-Euro-Schulpaket vorgesehen, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Durch Altersanrechnungsstunden sinkt die wöchentliche Zahl an Stunden, die Lehrer unterrichten müssen. Neben den bereits bestehenden Anrechnungsstunden (eine Stunde ab 57 Jahren, zwei Stunden ab 60 Jahren) sollen Lehrkräfte ab 63 Jahren insgesamt vier Anrechnungsstunden pro Woche erhalten.

„Mir ist wichtig, dass wir nicht nur an den Lehrernachwuchs denken, sondern auch für Lehrer etwas unternehmen, die seit Jahrzehnten zuverlässig und engagiert an unseren Schulen unterrichten“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir haben einen großen Bedarf an ausgebildeten Lehrern. Wir brauchen natürlich auch den großen Erfahrungsschatz unserer Lehrkräfte, die seit vielen Jahren an den Schulen arbeiten. Die Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für erfahrene Lehrkräfte ist somit auch als große Wertschätzung zu verstehen“, betonte Martin.

Das Land investiert jährlich ca. 2,6 Millionen Euro, um die beiden zusätzlichen Anrechnungsstunden für erfahrene Lehrkräfte zu gewähren. „Erfahrene Lehrkräfte in den hohen Altersgruppen empfinden oft eine große Arbeitsbelastung, die wir vom kommenden Schuljahr an reduzieren wollen. Ich hoffe, dass sie uns dadurch lange erhalten bleiben und nicht vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Wir sind auf unsere erfahrenen Lehrkräfte angewiesen, weil sie in erheblichem Maße zur Absicherung des Unterrichts beitragen“, sagte die Ministerin.


Eine Antwort zu “Schulpaket: Entlastung für erfahrene Lehrkräfte kommt”

  1. Thomas Schmidt sagt:

    Klar fällt Älteren die Arbeit oft schwerer als Jüngeren (im übrigen nicht nur Lehrern). Ich bin aber mal gespannt, wann die ersten jüngeren Lehrer dagegen klagen. Diese Regelung widerspricht dem Antidiskriminierungsgesetz: § 1 Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, DES ALTERS oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
    Vor 10 Jahren ist genau deswegen der Tarif für Landesangestellte gekippt worden.