Seenplatte: Kein Alkoholausschank und Masken in der Innenstadt

11. Dezember 2020

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat heute eine weitere Allgemeinverfügung zum Ausschank von alkoholischen Getränken im Freien erlassen. Der Ausschank ist ab morgen, 12. Dezember, ganztägig im gesamten Kreisgebiet untersagt. Außerdem muss der Mund-Nasen-Schutz ab sofort auch in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen, auf Marktplätzen, auf Rathausplätzen und in Straßen mit anliegenden Geschäften jeweils in der Zeit von 7 bis 21 Uhr getragen werden.

Wegen der nicht sinkenden Infektionszahlen, auch in den Schulen des Landkreises, ist für die Mecklenburgische Seenplatte zudem eine Allgemeinverfügung zum Schulunterricht erlassen worden. Ab dem kommenden Montag, den 14. Dezember, findet an allen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis ab der 7. Klasse ausschließlich Distanzunterricht statt. In Einzelfällen ist es auch möglich, dass der Fernunterricht schon für 5. und 6. Klassen durchgeführt wird. Das geschieht jedoch nur im Einvernehmen zwischen dem Schulträger und dem Gesundheitsamt. In diesen Ausnahmefällen muss jedoch eine Notbetreuung für die Schulkinder der 5. und 6. Klassen eingerichtet werden.

Sofern in Berufsschulen aus schulischen Gründen noch Präsenzunterricht stattfindet, gilt dort eine Maskenpflicht im Unterricht. Davon ausgenommen ist der Sportunterricht.

Alle Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises bekannt gemacht.

Im Landkreis Seenplatte gibt es nach wie vor viele Infektionen in medizinischen und in Betreuungseinrichtungen. So wurde in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft jetzt ein Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes positiv getestet. Im Pflegeheim in Dargun sind derzeit 8 Bewohner und 3 Mitarbeiter als positiv bekannt. Medizinisches Personal ist im Neubrandenburger Klinikum und im Warener Krankenhaus betroffen.

Im dem Pflegeheim in Demmin ist es erfreulicher Weise seit 7 Tagen zu keinen Folgeerkrankungen gekommen.

Durch Ansteckungen von Lehrern und Schülern in ihren Familien sind nach wie vor mehrere Klassen von Schulen in Neubrandenburg, Altentreptow, Waren (Müritz), Friedland und Feldberg in Quarantäne.


13 Antworten zu “Seenplatte: Kein Alkoholausschank und Masken in der Innenstadt”

  1. Marlis Krüger sagt:

    Überall Maskenpflicht Fußgängerzonen u.s.w. nur bei den Verkäuferinnen und Verkäufer in Fleischverkaufsstellen, Bäckereien und Dönerstand im Kaufland Neubrandenburg nicht. Fleischerei Torney steht das Personal ohne Maske, Fleisch und Wurst liegt öffentlich zum Verkauf. Hat dieses Personal beim Verkaufsgespräch kein Speichel der beim sprechen auf Fleisch und Wurst gelangen kann? Ebenso Bäcker und Dönerstand ohne Maske aber Bevölkerung soll an der frischen Luft Maske tragen. Wie verträgt sich das?.

  2. Ich sagt:

    Galt das Glühweinverkaufsverbot nicht schon seid Dienstag?

  3. Dr.Hans-Joachim Radisch sagt:

    Die Allgemeinverfügung ist hinsichtlich des verfügten Maskenzwanges „in verkehrsberuhigten Bereichen“ und „auf Straßen mit anliegenden Geschäften“ rechtswidrig, weil gegen das Übermaßverbot verstoßend und/oder gegen das Bestimmtheitsverbot. So wie die Allgemeinverfügung gefaßt ist, gälte z.B. auch Zwang zur Mund-Nasenbedeckung (MNB), in Bereichen, in denen zu keiner Zeit so starker Andrang herrscht, daß mit einer Verletzung des 1,5m-Abstandsgebotes gerechnet werden müßte. Es gälte bußgeldbewährter Maskenzwang z.B. beim Überqueren der Mozartstraße an jeder Stelle, nur weil sich an ihre in Nähe der Einmündung zum Schweriner Damm Geschäfte befinden. In den verkehrsberuhigten Zonen der Wohngebiete gibt es zu keiner Tageszeit erhähtes Personenaufkommen, das einen Zwang zu MNB rechtfertigen würde.
    Unsere Verwaltungen überziehen angesichts der immer klarer werdenden Erkenntnis, daß das Virus mit keiiner Maßnahme, nicht einmal mit Impfungen je wieder zum Verschwinden gebracht werden kann, mit kraftmeiernden immer umfassenderen untauglichen Anforderungen und der Androhung immer schärferer Maßnahmen, daß es nur noch eine Frage der Zeit zu sein scheint, wann zur Vermeidung des aus der Veterinärmedizin anerkannten Mittels des Keulens die die Allgemeinheit deutlich geringer belastende Verbrennung von Jungfrauen gefordert wird. Gut, daß wir da zumindest in Penzlin auf gute Trafitionen im Kreisgebiet zurückgreifen können…

    • Herr Richter sagt:

      Ich bin doch immer wieder erstaunt, dass ein Jurist so groben Unfung schreiben kann.

      „Die Allgemeinverfügung … ist rechtswidrig.“

      Sind Sie, Herr Radisch nun der Richter aller Bürger oder wie darf ich das auffassen?
      Es steht Ihnen doch frei gegen die Allgemeinverfügung auf dem Rechtsweg zu klagen – aber bitte erst nach einem Urteil zu dieser Aussage kommen.

      Allerdings muss sich Ihnen auch zustimmen, denn die Allgemeinverfügung wurde, um sie verständlicher für den Bürger zu machen, sehr einfach gefasst.
      Eigentlich hätte man schreiben müssen:
      „in StraßenABSCHNITTEN mit anliegenden Geschäften“
      und
      „in verkehrsberuhigten Bereichen mit Ladengeschäften mit Ausnahme von verkehrsberuhigten Bereichen in reinen Wohngebieten“

      Denn ein „verkehrsberuhigter Bereich“ ist die so genannte Spielstraße und die gibt es momentan in sehr vielen Stadtvierteln als Anliegerstraße und dort muss man ja nun wirklich keine Maske tragen.

      Wie „Simon Simon“ aber richtig anmerkt, sollte ein Jurist mal von seinem erlernten theoretischen Standpunkt (der zwar stimmt) herunterkommen und in die reale Welt eintauchen.
      Kein Polizist oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes wird in der Einfamilienhaussiedlung in der Ostsiedlung (Spielstraße) von Waren (Müritz) nun morgens stehen und den Rentner auf dem Weg zum Familabäcker kontrollieren.
      Es geht da eher um die Lange Straße und die anliegenden Querstraßen und um den Hafen.
      Natürlich ist in Waren (Müritz) mehr Platz am Hafen als notwendig in diesen Tagen und eine Maske nicht wirklich notwendig (wenn man Abstand hält), aber die Allgemeinverfügung soll ja gerade für jeden Bürger einfach verständlich und auch einfach anwendbar sein und deshalb fasst man sie so einfach.
      Andere Städte haben andere kleinere Plätze (Marktplätze) oder Fußgängerzonen oder eben „verkehrsberuhigte Bereiche“, in denen großer Besucherverkehr herrscht.
      Der normale Bürger versteht halt schon nicht das Wort Allgemeinverfügung und wäre komplett überfordert, wenn jetzt jede Stadt im Landkreis eigene Gebiete mit Maskenzwang ausweisen würde.

      Ich zum Beispiel will nach Neubrandenburg zum shoppen, werde in der Spielstraße (Wohngebiet) in der ich mein Auto bei meinem Bekannten abstelle keine Maske tragen, allerdings im gesamten Innenstadtbereich (innerhalb der Stadtmauer) und in den Straßenabschnitten mit Ladengeschäften auf dem Fußweg zur Innenstadt.

      Verstehe auch nicht das Problem dies einmal zu machen – die Pandemie wird, zumindest wenn 2021 genügend geimpft werden, sehr weniger gefährlich sein und die Maßnahmen werden wieder zurückgefahren und in der momentanen Härte auch nicht wieder zum Herbst nötig werden. Dann wird aus einer Pandemie eine normale Krankheitswelle, wie sie auch bei anderen Viren (die permanent um uns herumfliegen) Jahr für Jahr stattfindet.
      Momentan ist sie aber doch noch sehr gefährlich für alle (weil alle anfällig sind) und da kann man als Bürger und Jurist ruhig mal den gesunden Menschenverstand einschalten und den Juristen mal im Keller lassen.

      Ihr Satz:
      „daß das Virus mit keiiner Maßnahme, nicht einmal mit Impfungen je wieder zum Verschwinden gebracht werden kann“
      ist schon deshalb falsch, weil das Verschwinden auch überhaupt nicht das Ziel ist. Man will ANSTECKUNGN vermeiden und nicht das Virus ausrotten mit den Maßnahmen.
      So ähnlich wie beim Händewaschen nach dem Toilettengang will man auch nicht Darmviren vermeiden, sondern die Übertragung von ihrem Ausgangsort zum Mund einer Person (Ansteckungsgefahr für Krankheiten).

    • Stefan sagt:

      Herr Dr. Radisch scheint angesichts seiner Stellung als Rechtsanwalt mehr zu wissen als der gemeine Pöbel. Schließlich kann er jetzt schon Aussagen über die Wirksamkeit des Impfstoffs treffen.
      Zum Einen sind ihm die bisher getroffenen Maßnahmen nicht effektiv genug und zum Anderen bemängelt er die Härte der neuen Regelungen und bezweifelt deren rechtliche Relevanz.

      Wenn sich endlich alle in etwas Selbstdisziplin üben würden und einfach das tun was man seit Monaten immer wieder predigt, dann bräuchte es auch keine schärferen Maßnahmen.

      Erstaunlicherweise sehe ich schon seit Wochen jungfräuliche Mitglieder der Gesellschaft auch auf offener Straße mit einem Mund-Nasenschutz. Das Klientel welches in dieser prophetischen Vorstellung geopfert werden sollte sticht also durch vorbildliches Verhalten ins Auge.
      Ich denke da gäbe es andere Mitmenschen deren emphatischen Fähigkeiten einer Auffrischung bedarfen.

  4. RMK sagt:

    Und an den Wochenenden laufen unsere Proffifussballer dicht gedrängt wieder den Ball hinterher . In Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen .

  5. Uhlmann, Mike sagt:

    Es ist ja alles schön und gut aber Ich wohne in Waren auf dem neuen Markt, und sehe trotz dieser Vorgabe der Stadt noch einige ohne Maske.

  6. Simon Simson sagt:

    Die Profifußballer sind wahrhaft systemrelevant und haben als moderne Gladiatoren, richtigerweise, strengere Regeln, als die Allgemeinheit. Sie werden auch regelmäßig getestet. Warum systemrelevant? Ich stehe dazu! Weil es hinsichtlich Kontakte vermeiden, gut ist, wenn möglichst viele vor der Glotze sitzen. Dass sie gern dem Ball nachgucken, ist ja nichts neues.

    Herr Doktor, was ich, trotz Ihrem schlechten Deutsch herauslesen konnte, geht es Ihnen um Grenzbereiche, bei denen die Verordnungen nicht sauber anzuwenden sind. Sie mögen recht haben. Das ist aber Nebensache. Hauptsache ist, wie man die Zahlen runter kriegt. Und da geht es nicht um einen Fußweg hinter einem Neubaublock. Dort wird auch kaum das Ordnungsamt lauern. Aber: Ein Glühweinstand ist zu nichts anderem da, als sich zu treffen. Sonst kauft man das mieserable Gesöff billiger im Paket und stellt sich eine Tasse in die Mikrowelle. Da die Leute aber ihren Glühwein lieber teuer auf der Straße kaufen und unweit davon mit Bekannten schlürfen, musste erst eine Verordnung einen Riegel vor diese Unvernunft schieben. Warum nur muss man sich treffen? Reine Gefühlssache. Die Verordnungen wirken, aber mangels Verstand der Masse leider immer unzureichend. Dann nachzuschärfen, sei Kraftmeierei? Man könnte fragen: Quem usum? Aber stattdessen, oder was Konstruktives beizubringen, verlieren Sie sich in ihrem Epilog im Vulgären. Schade.
    Nun, mein (vielleicht nicht zu Ende gedachter) Vorschlag ist: Lockdown immer bei einer exakten, auf die Bevölkerungszahl normierten Fallzahl zu verhängen und bei einer auch definierten, niedrigeren, wieder aufzuheben. Das könnte sich ganz automatisch wiederholen, je nach Disziplin der Leute, dem Wetter und evtl. wirksam werdenden Impfungen. Über die beiden Zahlen kann der Gesetzgeber einmalig und transparent entscheiden. Die Bevölkerung hätte danach klipp und klar in der Hand, wie oft und wie lange Lockdown gilt. Unterlaufen sie die Vorgaben, schadet es ihnen selbst, sind die Zeiten länger und häufiger. Sind die Leute diszipliniert oder bringt das Wetter und die Durchimpfung im nächsten Jahr eine Entspannung, sind die Einschränkungen automatisch weniger und seltener zu ertragen. Auf eines müssen wir uns einstellen: Ganz verschwinden wird das Virus kaum, und natürlich nicht, da haben Sie recht, durch abergläubische Riten, wie sie die Verschwörungsgläubigen abhalten.
    Ob das, wie ich es mir vorstelle, wirklich funktionieren würde, weiß ich natürlich nicht allein. Aber vielleicht ist die Politik nur noch nicht so weit.

  7. Ich sagt:

    Wenn der Ausschank von Alkohol untersagt ist, warum darf dann heute, 13.12.2020 Bennos Glühwein öffnen ? Alle anderen haben zu.

  8. gerda sagt:

    Ich kann das Umhergeeiere um „Bennos Glühweinstand“nicht mehr hören.Entweder wier ziehen alle an einem Strang,
    oder nicht! Schon aus Solidarität den anderen Gastronomen gegenüber könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren,den „Glühweinstand“noch geöffnet zu halten!

    • Mike Uhlmann sagt:

      Das ist richtig aber solange wie die Mitbürger keinen Pfennig (Cent) darauf geben was die Bundesregierung sagt, ist es zwecklos sich über Benno zu beschweren. Ich bin dafür das die Polizei Waren sich endlich mal auf die lange Strasse in Waren begibt den solang sich Menschen ohne Mund Nasenschutz auf derer Strasse bewegen bringt das auch nichts sich über Benno zu aufzuregen. Erstmal müssen sich alle an die Maskenpflicht halten, und solang wie das nicht durchgesetzt wird (wenn es. sein muß auch mit Zwang (empfindliche Geldbusse) bringt das alles nichts. Habe heute schon wieder ca 50 Personen ohne Maske gesehen.