Sexueller Missbrauch: Verurteilter legt Berufung ein

12. Januar 2019

Der 59 Jahre alter Warener, der im Dezember 2018 vom Amtsgericht in Waren wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, hat Berufung eingelegt. Das bestätigte Richter Michael Storck gestern auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“.
Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke hatte den Mann zu insgesamt drei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt (WsM berichtete).

Der Mann – selbst Vater von zwei Mädchen –  ist in Waren kein Unbekannter. Er hat den Fanfarenzug in Waren vor vier Jahren mitgegründet und war zudem längere Zeit stellvertretender Leiter dieses Ensembles, in dem viele Kinder mitgewirkt haben.

Er wurde für insgesamt acht Fälle sexuellen Missbrauchs  sowie weitere Fälle von Beschaffung kinderpornografischer Schriften verurteilt. Die beiden Mädchen, um die es geht und die hinter verschlossenen Türen auch detailliert aussagen mussten, waren zum Zeitpunkt der Taten acht und neun Jahre alt. Der sexuelle Missbrauch soll in den Jahren 2011 bis 2017 stattgefunden haben.

Vor zweieinhalb Jahren wurde Udo R. bereits verurteilt, weil man auf seinem Computer rund 20 Foto- und Videoaufnahmen von jungen Mädchen, die sich im Internet entweder aufreizend nackt zur Schau stellten oder sich sogar selbst sexuell manipulierten und dabei gefilmt wurden, gefunden hat.

Der Fanfarenzug Waren, den Udo R. vor vier Jahren mit einer Partnerin gründet und geleitet hat und der auch bei zahlreichen Veranstaltungen in Waren für viel Stimmung sorgte, befindet sich nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ inzwischen in Auflösung.

Nach der jetzt eingelegten Berufung muss demnächst das Landgericht Neubrandenburg über den Fall entscheiden.


Kommentare sind geschlossen.