Slip angezogen und geklaut: Wäschediebinnen verurteilt

7. Oktober 2020

Eine vielleicht abschreckend schnelle Entscheidung gegen Slip- und T-Shirtklau der unverfrorenen Art hat die Justiz in Sachsen jetzt gefällt. Zwei 23 und 21 Jahre alten Frauen wurden innerhalb von 24 Stunden in beschleunigten Verfahren zu Geldstrafen von 600 Euro sowie 200 Euro verurteilt. Ihr Vergehen: Sie hatten versucht, mehrere hauchdünne Slips und modische Shirts in einem großen Bekleidungskaufhaus zu stehlen – und waren dabei in Dresden ertappt worden.

Dabei sollen die Ertappten „unter Entfernung von Sicherungsetiketten in den Geschäftsräumen der Firma Peek & Cloppenburg KG“ sogar „arbeitsteilig“ vorgegangen sein. Während die 21 Jahre junge Tschechin zwei Slips und ein Shirt aus den Auslagen nahm, sicherte die andere sie ab. Die Ältere nahm ihrerseits einen Slip und ein Shirt und die 21-Jährige sicherte ab. Ihre Maschen: Sie zogen sich Slip oder Shirt gleich an, steckten das Übrige in ihre Handtaschen und entfernten die Sicherungen.

Beim Passieren der Kassenzone habe wieder eine Frau die andere gesichert – trotzdem kamen die Kaufhausdetektive den Frauen auf die Spur. Jedenfalls durften sie auch die Unterwäsche vor Ort wieder ausziehen. Die Ältere, vermutlich die Drahtzieherin, erhielt eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro wegen Diebstahls, die Jüngere 20 Tagessätze zu 10 Euro. Die Strafen sind auch bereits rechtskräftig. Alle Wäschestücke zusammen hatten einen Wert von 139,87 Euro.


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