Soforthilfeprogramm in Mecklenburg-Vorpommern beendet

2. Juni 2020

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Corona-Soforthilfe-Programm für Firmen zu Ende gegangen. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, sind seit dem Start am 25. März beim Landesförderinstitut rund 42.400 Anträge auf Zuschüsse eingegangen. Bislang seien 34.884 Anträge bewilligt und insgesamt 337 Millionen Euro ausgezahlt worden. Damit flossen pro Firma im Schnitt knapp 10.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das sei eine direkte Unterstützung für die heimische Wirtschaft, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU).

Die Hilfen konnten für drei Monate, unter bestimmten Bedingungen auch für fünf Monate beantragt werden. Das Geld war für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bereitgestellt worden, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren. Abhängig von ihren Verbindlichkeiten und der Zahl der Mitarbeiter konnten Unternehmer im Land bis zu 60.000 Euro beantragen.

Die Corona-Krise sei aber noch längst nicht vorbei, warnte Glawe. Das allmähliche Hochfahren sei eine enorme Kraftanstrengung für die heimische Wirtschaft. „Da ist weitere Hilfe willkommen“, sagte er mit Blick auf neue angekündigte Hilfen des Bundes, über die derzeit diskutiert wird. Der Geschäftsbetrieb laufe bei den Unternehmen oft noch nicht auf vollem Niveau. So dürfen derzeit die Hoteliers nur 60 Prozent ihrer Betten vergeben.

„Im Bereich der Gastronomie und Hotellerie ist bislang das höchste Volumen mit rund 64 Millionen Euro gezahlt worden“, berichtete Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister weiter. Dort habe es rund 5.800 Anträge gegeben. Aus dem Handel kamen demnach 4.400 Anträge und rund 45 Millionen Euro seien ausgezahlt worden. Baubetriebe stellten den Angaben zufolge rund 3.100 Anträge über insgesamt 31 Millionen Euro. Für Friseure, Kosmetiksalons oder Nagelstudios wurden bisher 6.800 Anträge bewilligt und über 54 Millionen Euro ausgezahlt.


6 Antworten zu “Soforthilfeprogramm in Mecklenburg-Vorpommern beendet”

  1. Regimekritiker sagt:

    Mich würde mal interessieren, ob und welche Gegenleistung die Unternehmer nachweislich für die erhaltenen Gelder erbringen müssen. Ich als Arbeitnehmer muss bei Anspruch auf Sozialleistungen, also Hilfe vom Staat (ALG, etc.), jede zumutbare Arbeit annehmen, um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Bei ALG auch, obwohl ich 50% der Arbeitslosenversicherung selbst einzahle. Was hat die Unternehmen abgehalten, sich, wie Billiglöhner mit sachgrundlos befristetem Arbeitsverhältnis, dank Agenda 2010, während Corona eine andere Beschäftigung zu suchen? In den Bereichen Gesundheit, Pflege, oder als Erntehelfer herrscht doch Mangel ohne Ende. Auch AN aus anderen Branchen und ungelernte werden dort gern genommen. Gibt es da ein Gesetz, dass das verbietet?

    • Martin sagt:

      Das Geld gab es nicht für die Unternehmer privat, sondern für die Unternehmen. Damit durften weder die eigene Krankenversicherung noch sonstige private Lebenshaltungskosten finanziert werden. Sondern nur reine betriebliche Aufwendungen.

      • Regimekritiker sagt:

        Sorry, aber die Grundfrage, warum es Geld von der öffentlichen Hand ohne Gegenleistung gibt, ist für mich nicht beantwortet. Sollten Sie mit „reine betriebliche Aufwendungen“ die Betriebskosten meinen, die habe ich ich als Privatperson auch. Wenn ich jetzt als AN durch Corona in wirtschaftliche Schieflage, im günstigsten Fall durch Kurzarbeit, gerate, interessiert es Niemanden. Erschwerend kommt hinzu, dass ich obige Kosten nur in sehr geringem Maß (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen) steuerlich geltend machen kann. Um es gleich vorweg zu nehmen, auch ich als Privatperson leiste Abgaben an den Staat. Um das Thema letztendlich auf den Punkt zu bringen: Mir ist das Gejammer in den letzten 3 Monate gehörig auf den Geist gegangen. Einfach mal annähernd so viel Flexibilität an den Tag legen, wie es von mir als AN verlangt wird.

        • Martin sagt:

          Die privaten Betriebskosten von denen Sie sprechen muss auch jeder Unternehmer selbst zahlen. Weder die private Miete noch irgendetwas anderes was sie als AN auch als Kosten haben wurde durch die Soforthilfe gezahlt. Dafür müsste jeder Unternehmer Hartz IV beantragen. Und das sind keine 60 oder 67 Prozent KUG. Über Flexibilität brauchen wir hier nicht reden, ich kenne genug Menschen AN die erklärt haben mir reicht das KUG ich möchte noch nicht wieder zur Arbeit.

          • Regimekritiker sagt:

            Die privaten Betriebskosten können Sie durch „Privatentnahme“ aus dem Firmenkonto entnehmen. Wenn das durch Hilfe der öffentlichen Hand aufgefüllt wird, ist es nichts Anderes. Meine Frau hat eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht und nebenbei mal ein Existenzgründerseminar besucht. Mehr brauche ich wohl zu diesem Thema nicht sagen. Wenn Mitarbeiter freiwillig in KUG gehen, gehe ich davon aus, dass sie existenziell nicht bedroht sind und somit auch keine Leistungen vom Staat beziehen. Die Ursachen können vielfältig sein. Sie arbeiten in einem Unternehmen das mindestens Tariflohn zahlt, der Partner gut verdient , etc. Oder aber, das Klima in der Firma ist so miserabel, dass sie innerlich gekündigt haben und lieber ihren Lebensstandard runterschrauben, um sich nicht mehr, als unbedingt nötig, knechten zu lassen. In meinem obigen Beitrag beziehe ich mich auf AN in der „Tourismusbranche“, weil die am lautesten geschrien hat. Wenn ich vom Mindestlohn, mehr wird es in der Regel nicht sein, korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, durch KUG noch mal ca. 30% weniger habe, dann wird es eng. Von den geringfügig Beschäftigten ganz zu schweigen. Wie gesagt, wenn zum Amt müssen, haben sie obige Gegenleistung zu erbringen.

  2. Ina Schröder sagt:

    Wer keine Ahnung von der Selbstständigkeit hat, der kann hier auch nicht kommentieren.
    Sie können sich doch auch selbstständig machen, dann wissen Sie auch worum es geht. Für Mindestlohn bekommt man keine guten Angestellten, wer seine Leute behalten will, muss schon mehr zahlen. Außerdem wurden wir gezwungen den Betrieb einzustellen, hätten gern lieber geöffnet, als beim Land um das Geld zu betteln. Durch die Steuern, die wir die ganzen Jahre gezahlt haben, war es dem Land erst möglich, die Zuschüsse zu zahlen.