Spannung am Oberlandesgericht: Rostocker Richter verkünden Entscheidung in „Causa Olijnyk“

4. März 2019

Am Aschermittwoch nun doch noch nicht alles vorbei – für die Arbeiterwohlfahrt von der Müritz. Denn das Oberlandesgericht Rostock hat die für 6. März –  dem Aschermittwoch – geplante „Verkündung einer Entscheidung“ kurzfristig um eine Woche verschoben.

Am 13. März will das Oberlandesgericht in Rostock nun, auch um 10.25 Uhr wie geplant, diese wichtige Entscheidung in Sachen Bereicherungsvorwürfe von Ex-Geschäftsführer Peter Olijnyk und Ex-Vorstandsvorsitzender Götz-Peter Lohmann bekanntgeben. In welche Richtung die Entscheidung von Richter Heino Bruno ter Veen diesmal geht, das blieb bisher weithgehend unklar.

Sicher dürfte nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ nur eines sein: Von den klagenden Parteien wird wohl niemand extra am Mittwoch, den 13. März, ins imposante Ständehaus anreisen. So hat Olijnyk-Verteidiger Peter-Michael Diestel sein Fernbleiben bereits angekündigt. Bei solchen Verkündungen ist es nicht üblich, dass alle nochmal persönlich erscheinen, in der Regel warten die Parteien die schriftliche Fassung der „Entscheidung“ ab und reagieren dann.

Die Fragen, die das Verhalten der Ex-Manager aufwerfen, die sich zu ihren Spitzenzeiten sogar die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zur Unterstützung geholt hatten, sind weiter dieselben. Wird die Awo an der Müritz nun die Kündigung Olijnyks wieder rückgängig machen müssen? Oder bekommt die Müritz-Awo zum zweiten Mal Recht und der 70 Jahre alte Olijnyk muss 390 000 Euro zurückzahlen, die er über Jahre zu Unrecht kassiert haben soll ? Das hatte ja das Landgericht Neubrandenburg in der vorherigen Instanz entschieden (WsM berichtete).

Was in Rostock geschieht, ist noch immer das Geheimnis von Richter ter Veen. Das Oberlandesgericht hat noch nicht durchblicken lassen, ob es ein endgültiges Urteil in der „Causa“ Olijnyk“ spricht. Es ist auch möglich, dass es nur verkündet, ob es eine Ordnungsstrafe gegen den Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Lohmann verhängt und in welcher Höhe, weil dieser gar nichts als Zeuge aussagte. Und noch einmal verhandelt oder eine neue Verhandlung am Landgericht anordnet.

Lohmann hat zwar ein Recht zu Schweigen, allerdings nur, wenn er sich selbst belastet, wie der Richter ihn belehrte. So müsste der 76-Jährige durchaus sagen, dass er Vorstandsvorsitzender war und wann, ob er in dieser Eigenschaft seine Unterschrift unter die letzten drei Änderungsverträge von 2004, 2005 und 2012 gesetzt hat und wie die Praxis im geschäftsführenden Vorstand damals war.

Protokolle über entsprechende Sitzungen gibt es jedenfalls nicht, wie die anderen beiden Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes zuletzt betonten. 2012 wurde zudem vereinbart, dass Olijnyk monatlich 2000 Euro Betriebsrente erhalten soll. Davon hätte man aber wegen der Finanzauswirkungen auf jeden Fall etwas wissen müssen, hatte Heiner Dittrich, der damals Schatzmeister war, erklärt. Er habe nichts davon gewusst, bis alles erst 2016 bekannt wurde.

Eines hatte Richter ter Veen schon bei der letzten Verhandlung deutlich gemacht. Das Urteil des Landgerichtes erscheine bisher „rechtlich fehlerhaft.“ Das Landgericht sei davon ausgegangen, dass gesamte große Kreisvorstand solche Gehaltserhöhungen hätte beschließen müssen. Das sei falsch, es hätte nach Auffassung des Oberlandesgerichtes gereicht, wenn der geschäftsführende Vorstand das „abgesegnet hätte“.

Davon war zuletzt vor Gericht aber keine Rede. Olijnyks Kronzeuge Lohmann, der als einziger unterschrieben hat, schwieg bisher. Die beiden anderen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erklärten, dass sie von den Praktiken – bis auf den ersten Vertrag aus 2002 mit einem Jahresgehalt von 82 000 Euro – nichts gewusst hätten. Somit bliebt nur eine Unterschrift dort, wo eigentlichn hätten zwei unabhängig voneinander stehen müssen. Es wird spannend, wie das das Oberlandesgericht sieht. Wenn es ein Urteil fällt, muss aber auch das noch nicht die letzte gewesen sein – wenn das OLG ein Rechtsmittel zulässt.

Nur in einem sind sich sicher beide Prozessseiten einig, das Thema irgendwie einmal zu beenden. Die gegenseitigen Ansprüche liegen aber weit auseinander – etwa 850 000 Euro bisher. Lohmann ist inzwischen 76 Jahre alt.

Foto: Das Oberlandesgericht Rostock von Innen.


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