Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemaligen SEK-Mann

20. September 2019

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den ehemaligen Beamten des Spezialeinsatzkommandos Mecklenburg-Vorpommern Marko G. Anklage wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz in zwei Fällen erhoben.
Die Staatsanwaltschaft geht nach den Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte Ende Januar 2016 die Telegram-Chatgruppen „NORD KREUZ“ und „NORD Com“ gründete, deren Mitglieder die Überlegung verband, dass die Bundesrepublik Deutschland durch Krieg, Naturkatastrophen und wirtschaftlichen Niedergang in eine schwere gesellschaftliche Krise geraten könnte. Um nicht Opfer einer solchen Katastrophe zu werden, bereiteten sie sich auf den Krisenfall, den sogenannten „Tag X“ vor. Dabei fiel dem Angeschuldigten als Waffenexperte unter anderem die Aufgabe zu, Munition und Waffen für die Gruppe zu beschaffen und zu horten.
Marko G. soll in Erfüllung dieser Aufgabe unberechtigt Munition und Waffen besessen, gelagert und gesammelt zu haben.

Gegenstand der Anklage ist dabei der Fund von ca. 23.800 Schuss Munition, zahlreicher Waffen und Blendgranaten bei einer Durchsuchung des Wohnhauses, der Nebengelasse sowie des Fahrzeugs des Angeschuldigten im August 2017. Unter der Munition befanden sich 18 Schuss, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfallen und die er daher nicht legal erlangen und besitzen durfte. Dem Mann wird zudem vorgeworfen, eine Vielzahl der sichergestellten Munition und Waffen unverschlossen und damit nicht ordnungsgemäß gelagert zu haben.

Obwohl die untere Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim dem Angeschuldigten noch am Tage der Durchsuchung sämtliche Waffenbesitzkarten weggenommen und sichergestellt hatte, fanden Beamte des Landeskriminalamtes bei einer erneuten Durchsuchung des Wohnhauses des Angeschuldigten und eines von ihm genutzten Bungalows im Juni dieses Jahres Waffen und ca. 31.500 Schuss Munition unterschiedlichen Kalibers sowie zahlreiche Sprengkörper.
Unter der Munition befanden sich ca. 1.400 Stück Gewehrmunition, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen und von den Herstellern ausschließlich an Polizeibehörden und Streitkräfte verkauft werden. Gefunden wurde auch eine Maschinenpistole der Marke UZI mit Schalldämpfer. Ermittlungen haben ergeben, dass diese im Dezember 1993 aus den Räumlichkeiten der Bundeswehr in Brandenburg entwendet worden war.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeschuldigten auch nach Anklageerhebung der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.

Bei einer Verurteilung drohen dem einstigen SEK-Mann bis zu fünf Jahren Haft.


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