Stadt Waren muss rund 12 000 Euro Behandlungskosten begleichen

23. Juni 2019

Die Stadt Waren muss „Strafe“ zahlen. Das Landgericht Neubrandenburg hat die Müritzstadt zur Zahlung von rund 12 000 Euro an die Hanseatische Krankenkasse verurteilt. Grund ist der Sturz eines Rentners Anfang 2015 in einer Sporthalle in Waren-West, wo der Mann nach einer Krankheit mit einer abendlichen Herz-Sportgruppe war, um sich eigentlich fit zu halten. Er erlitt beim Sturz über oder von einem kaum sichtbaren Podest in der Halle einen Oberschenkelhalsbruch. Die Sportfreunde konnten ihn nicht rechtzeitig auffangen. Die Krankenkasse forderte in einem langen Rechtsstreit die Behandlungskosten über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) vom Heilbad Waren wieder zurück, was diese lange ablehnten.

„Die Stadt hat damals eindeutig die Verkehrssicherungspflicht verletzt“, erklärte Richter Michael Kücken gegenüber „Wir sind Müritzer“. Die Stufe war bei Dunkelheit für Sporttreibende, die aus der Halle kamen und sich oft auch noch unterhalten, nicht ausreichend zu erkennen. Sie sei weder markiert, noch durch vernünftiges Licht beleuchtet gewesen. „Gerade wenn solche Hallen für Reha-Sport geöffnet werden, muss auch beachtet werden, dass Menschen kommen, die schon gesundheitlich beeinträchtigt sind“, erläuterte Kücken.

Die Stadt Waren reagierte später darauf: Inzwischen sind die Stufen dort und in anderen Turnhallen beseitigt oder besser gekennzeichnet. Die Behandlungskosten zurückzufordern sei die gesetzliche Pflicht der Kasse, versicherte Anwältin Dorothea Braun-Stöhlmacher für die Hanseatische Krankenkasse.

Der Gestürzte selbst hat nichts mehr davon, auch seine Familie nicht. Der über 80-Jährige ist inzwischen bereits gestorben, was aber nicht an der Verletzung gelegen habe, versicherten beide Seiten. Aber das Gericht berücksichtigte die Situation der älteren Witwe des Gestürzten und verzichtete auf deren Zeugenaussage, denn die Frau aus einem Dorf bei Waren wollte nicht mehr bis nach Neubrandenburg reisen. Rein praktisch hat die Familie nämlich auch keinen Nutzen mehr von dem Urteil.

Die Stadt Waren kann innerhalb eines Monats nach Zustellung nun noch Rechtsmittel einlegen.


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