„Stinkefinger“ landet vor dem Amtsgericht

25. Juni 2016

portrait serious stern babyDa wunder‘ sich noch jemand, dass die deutschen Gerichte überlastet sind. Das Warener Amtsgericht musste sich in dieser Woche mit einem besonders schlimmen „Verbrechen“ beschäftigen.
Angeklagt war ein 34 Jahre alter Warener. Und zwar, weil er einem andern den „Stinkefinger“, euch „Effenberg-Finger“ genannt, gezeigt hat. Und das nicht nur einmal, sondern sogar zweimal.
Wie ein Sprecher des Amtsgerichtes gegenüber „Wir sind Müritzer“ erklärte, hatten der Stinkefinger-Zeiger und derjenige, der die Strafanzeige gestellt hat, geschäftliche Beziehungen, waren sich dann aber nicht mehr so grün und gerieten in Streit.
Der Angeklagte soll dem Kläger den Stinkefinger gezeigt haben, beim zweiten Mal wurde es dem „Opfer“ zu bunt, er zeigt den unverschämten 34-Jährigen an.
Das Ganze landete nun vor Gericht, die Anklage lautete auf Beleidigung nach § 185 1 Strafgesetzbuch und das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr enden. Doch der Warener, der seine Finger nicht unter Kontrolle hat, kam mit einem blauen Auge davon.
Das Verfahren wurde eingestellt, da der zuständige Richter keine „besondere Schwere der Schuld“ feststellen konnte.
Viel Zeit und Aufwand für einen ganz normalen Streit.


Kommentare sind geschlossen.