Strandhaus bei Geburtstagsparty verwüstet: Eltern sollen 10 000-Euro-Schaden ersetzen

23. April 2018

Geburtstagsfeiern von Fast-Erwachsenen können richtig teuer werden. Besonders knifflig wird es, wenn eine Party via sozialer Medien so bekannt wird, dass sich noch ungebetene Gäste aus dem Umfeld auf den Weg machen und niemand mehr die Lage unter Kontrolle hat. Diese Erfahrung hat jetzt eine Familie auf der Ferieninsel Rügen machen müssen.

Die Eltern hatten für den Sohn, der seinen 18. Geburtstag feiern wollte, das gemeindeeigene Strandhaus in Lietzow bei Bergen gemietet. Der Anfang am Freitagsabend des 20. April muss wohl mit etwa 20 Gästen auch noch recht vernünftig gewesen sein, aber dann wurde es schlimm und teuer.

Wie ein Polizeisprecher WsM sagte, wurden die Beamten am Samstagmorgen gerufen. Das gesamte Mobiliar sowie die Becken und Einbauteile in Sanitärräumen waren zerstört. Laut Polizei war der 18-Jährige, dessen Geburtstag der eigentliche Anlass war, etwa gegen 23.30 Uhr wegen Alkoholvergiftung in eine Klinik in Bergen gebracht worden. Danach verloren wohl alle die Übersicht, die Feier sei komplett aus dem Ruder gelaufen.

Der Schaden wird auf knapp 10 000 Euro geschätzt und die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung dauern noch an. Es seien wohl deutlich mehr als 20 Gäste gewesen, hieß es.


2 Antworten zu “Strandhaus bei Geburtstagsparty verwüstet: Eltern sollen 10 000-Euro-Schaden ersetzen”

  1. Meckerkopp sagt:

    Aus Schaden wird man klug (meistens!)
    Vielleicht sind Jugendliche mit 18 Jahren doch noch nicht erwachsen.
    Ich denke mal die 18-Jährigen wollten nur Spaß haben, den haben jetzt die Eltern, dumm gelaufen.

  2. Elimar sagt:

    Es wird nicht nur teuer, sondern auch kniffelig. Die Eltern kommen für den Schaden primär auf, soweit sie als Besteller der Hütte auftraten. Davon könnten sie einen Teil Sohnemann in Rechnung stellen, welcher nach 0:00 Uhr entstand, den ganzen Schaden, wenn er seinen Geburtstag nachfeierte. Dies wird er löhnen müssen, soweit er nicht Andere belasten kann. Das wird aber, wenn sein Zustand richtig beschrieben wurde, für ihn eher schwierig sein. Inwieweit er dafür vor dem 18. Geburtstag verantwortlich ist, ist wieder schwierig. Haben die Eltern ihn auf unsachgemäßen Umgang mit Alkohol aufgeklärt und sind ein gutes Beispiel, sollte auch ein 17jähriger einen Teil Verantwortung tragen. Dieser betrifft sogar die Aufsicht über geladene und ungeladene Gäste, denn er hätte sie verweisen und dafür halbwegs nüchtern bleiben können.
    Inwieweit wir gemeinschaftliche Volltrunkenheit als „Spaß haben“ bezeichnen? Darüber gibt es bestimmt verschiedene Auffassungen. Ist das nicht eher eine suchtmittelbewirkte, unkontrolliert-euphorische Phase?

    Ich denke immer noch…Spaß…Hm