Studentin in Todesangst: Mehrjährige Haft für gescheiterten Erpresser

6. November 2020

Das Urteil entsprach letztlich den Erwartungen: Einmal vier Jahre und drei Monate Gefängnis für erpresserischen Menschenraub für einen 21-Jährigen – für den zweiten 19 Jahre alten Angeklagten gab es einen Freispruch. Das Landgericht Neubrandenburg hat gestern den Fall einer jungen Frau abgeschlossen, die im März Opfer des 21-Jährigen wurde. Der fast zwei Meter große Mann, den sie von früher schon kannte, erwartete sie in der Wohnung des 19-Jährigen – alle drei Beteiligten kommen aus der Region Feldberg. Der 21-Jährige hatte vor Gericht auch ein Geständnis abgelegt (WsM berichtete).
Er hatte erklärt, die 19-Jährige “wie im Film” gefesselt, mit einer Pistole bedroht und von ihren Vater sozusagen 15 000 Euro Geld gefordert zu haben.

Es ging um Geld für Drogen. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft hält das für denkbar: Vermutlich hatte der Verurteilte ein schlechtes Geschäft gemacht und musste nun an andere, noch größere Drogendealer zahlen. Dafür spreche, dass der 21-Jährige schon vorher eine ähnliche Erpressung mit 30 000 Euro versucht hatte, die ebenfalls schiefgegangen war. Zudem hatte er eine Brandwunde an einer Hand, die er nicht erklären konnte oder wollte.

Im Fall der Studentin klappte das mit den 15 000 Euro auch nicht, der Vater lehnte zweimal am Telefon ab, obwohl die Tochter mit der Pistole vor ihrem Gesicht wirklich am Handy gefleht habe. Die Richterin nennt das Ganze eine „dilettantische Vorgehensweise“, wie sie oft bei solchen Tätern anzutreffen sei. Im Publikum kommen Erinnerungen an schlechte Kriminalfilme auf. Doch das Ganze war sehr real in Neubrandenburg, und die junge Frau leidet bis heute an den Folgen, ist in psychiatrischer Behandlung.

Die Frau konnte sich selbst befreien, als der Täter sie gefesselt und geknebelt in der Wohnung zurückließ. Und sie sorgte dafür, dass die Polizei den Mann fasste, bevor er noch weitere schwere Straftaten verüben konnte.

Der 19-jährige Bekannte war wohl nicht in die Pläne des 21-Jährigen eingeweiht. Der Mitangeklagte war in „eine Art Schockstarre“ verfallen, als der Ältere plötzlich mit der Pistole, Pfefferspray und Panzertape an den Tisch kam und hatte ihr deshalb nicht helfen können. Die „Mittel“ hatte der Täter vorher in der Wohnung des Jüngeren, ohne dessen Wissen, versteckt gehabt.

Der 19-Jährige war also ebenfalls Opfer und wusste nichts von den Erpressungsplänen, sagte auch der Staatsanwalt. Somit wurde der junge Mann freigesprochen.

Für den 21-Jährigen hatte der Staatsanwalt fünf Jahre Haft gefordert, der Verteidiger drei Jahre und einen Monat. Der Urteilsspruch liegt damit dazwischen.


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