Tauchgänge mit Atemgeräten sind erlaubnispflichtig

15. März 2023

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte informiert über die Änderung des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommerns, da sich die Festlegungen für Tauchgänge geändert haben. Bei Tauchgängen mit Atemgeräten handelt es sich jetzt um einen erlaubnispflichtigen Vorgang. Dieser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der jeweils für das Gewässer zuständigen Wasserbehörde.
Für das Tauchen ohne Atemgerät ist auch weiterhin keine behördliche Erlaubnis notwendig.

Für Gewässer I. Ordnung sind hierbei die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) und für Gewässer II. Ordnung die Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig.

Die wasserrechtliche Erlaubnis entbindet nicht von Anforderungen anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Naturschutz- und Ordnungsrecht), die gesetzeskonform einzuhalten sind.

Entsprechende Anträge sind beim Umweltamt der Kreisverwaltung im Sachgebiet „Wasserwirtschaft und Gewässerschutz“ formlos und rechtzeitig mit folgenden Angabe einzureichen:

Adresse des Antragstellers, Gewässerbezeichnung, örtliche Kennzeichnung der Einstiegsstellen, Zeitraum und Zweck des Tauchens, Anzahl der Taucher sowie ggf. Kurzbeschreibung über die geplante Ausführung

Für Rückfragen gibt Herr Hauck gerne telefonisch unter 0395 570873229 oder E-Mail   toni.hauck@lk-seenplatte.de  eine Auskunft.


25 Antworten zu “Tauchgänge mit Atemgeräten sind erlaubnispflichtig”

  1. Seppl sagt:

    Endlich wieder neues Pferdchen zur Paragrafenreiterei. So geht Bürokratieabbau! Bravo! Wo unsere Behörden doch aus allen Nähten platzen vor gelangweilten Mitarbeitern. Bearbeitungsdauer dann „nur“ 3-6 Monaten wenn ich spontan Sonntag tauchen will? Selten einen größeren Schildbürgerstreich mitbekommen.

  2. BAT sagt:

    Die Bürokratie wieder einmal hochgeschraubt. Kann gleich als Vorschlag für den Bürokratie-Abbau genutzt werden. Viel Erfolg!

  3. Jens sagt:

    Kann mir jemand sagen, in welchem Gesetzblatt das stehen soll ?

  4. Peter Sohr sagt:

    Letztlich geht es doch nur darum, dem immer mehr um sich greifenden Kontrollzwang Futter zu geben. Als wenn Taucher plötzlich potentielle Saboteure im Sinne von hoch gefährdeten Leitungen oder Wasserbauten bzw. Schiffskörper werden würden oder gar schon sind. Unter dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
    Wer böses im Schilde führt, taucht auch ohne Genehmigung und dann sogar erst recht.

  5. rmk sagt:

    Wer möchte diesen Schwachsinn kontrolieren

  6. Dagmar sagt:

    Unglaublich! Wer hat sich diesen Unfug bloß ausgedacht! Ist der Landkreis auf Bundeswasserstraßen wie Müritz, Plauer See etc. überhaupt dazu befugt?

  7. Willy sagt:

    # Jens#

    Rechtsgrundlage ist das Wassergesetz von Mecklenburg-Vorpommern,hier: § 21 v. 30. November 1992 in der jetzt gültigen Fassung.

    #Peter Sohr#

    Es geht nicht um den Kontrollzwang der Behörden, konnen diese ohnehin nicht leisten, sondern es geht darum, dass diese Erlaubnis mit einer Gebühr verbunden ist. Irgendein Geistesblitz hat festgestellt, das es über den Gemeingebrauch hinaus geht. Damit lassen sich die Einnahmen steigern.

  8. Adernalinismus sagt:

    Wenn man in der Müritz nach unten will, ist es selten weit. Das klappt auf die paar Meter auch noch ohne diesen teuren Fummel, zumindest, wenn man gleich wieder nach oben will. Wenn es länger dauern soll: Was ist ein Atemgerät? Wir verwendeten früher einen großen, beschwerten Ball für ein paar Züge Luft. Ein Schlauch hilft hier auch. Aber Vorsicht: Nur dadurch einatmen und zudrücken, denn beim Ausatmen darf sich darin nicht das CO2 ansammeln. Es gibt noch Möglichkeiten, Leute aber sie werden enger. Man könnte diese bescheuerte Überregulierung aber auch auf demokratischem Weg kippen. Das dauert aber und das Ergebnis ist ungewiss.

  9. Emil sagt:

    Interessant.

    Aktuell und in der nächsten Zeit werden die StÄLU mit Genhmigungsanträgen zu Windrädern und Solaranlagen übeschüttet werden.
    Schon jetzt ist klar, dass dort viel zu wenig Mitarbeiter angestellt sind, um diese Menge an Verwaltungsverfahren abzuarbeiten.
    Nun also noch ein zusätzliches und wirklich unnötiges Verwaltungsmonster auf die Schultern der Mitarbeiter.

    Bravo!
    So geht Energiewende, Bürokratieabbau und effizienter Einsatz von Steuergeldern (Personalbudget)….

  10. Carsten Arnemann sagt:

    Was kommt dann als nächstes,
    Radtouren und Spaziergänge im Wald nur noch mit Genehmigung der Forstvehörden?

  11. Schauli sagt:

    Bei plötzlich Schäden im Unterwasserbereich von Fahrgastschiffen, über Wasserbauwerke wie Schleusentore bis hin zur Kontrollabnahme von Mietyachten, wie lange soll das dann alles ausser Betrieb sein bis zur Genehmigung?

  12. Agathe sagt:

    Hmmm..ist nu der „spontane Tauchgang am Woe“ pasee?Oder wird er sanktioniert/mit finanziellen Strafen belegt…?Diverse Kontrollen könnten sich nu häufen..?!..stellt euch ja gut mit den Nachbarn😉..

  13. Volker sagt:

    Das ist reine Willkür. Wo ist die Begründung!!!! Wir sind alle ausgebildete Taucher, gesschult in Sachen Naturschutz und Nachhaltigkeit, Umweltschutz u.s.w. Den anderen Kommentaren kann man nur zustimmen. 🙈

  14. Ilona sagt:

    Sehr geehrter Herr Hauck,

    bitte senden Sie mir per den Gesetzestext mit den Durchführungsbestimmungen.

    Im Internet bin ich leider nicht fündig geworden.

  15. Klaus sagt:

    Es geht hier wieder nur um das Geld. Warum darf denn eigentlich noch ohne Sondererlaubnis gebadet werden???
    § 21 Gemeingebrauch
    (zu § 25 WHG)
    (1) Jedermann darf unter den Voraussetzungen des § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme von Talsperren, Rückhalte­ und Speicherbecken zum Baden und Eissport benutzen.
    (2) Unter ..

    http://www.landesrecht­mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr­WasGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

  16. Adernalinismus sagt:

    Ilona, die E-Mai-Adresse ist angegeben. Es ist aber auch egal.

    Es geht wahrscheinlich ums Geld: Willy schrieb: Es geht nicht um den Kontrollzwang der Behörden, das können diese ohnehin nicht leisten, sondern darum, dass diese Erlaubnis mit einer Gebühr verbunden ist. Irgendein Geistesblitz hat festgestellt, das es über den Gemeingebrauch hinaus geht. Damit lassen sich die Einnahmen steigern.

    Ich bleibe bei wahrscheinlich. Für geübte Schreibtischtäter ist es leicht, nicht selbst beim Griff in die Keksdose erwischt zu werden, wenn das, was sie wollen, nur auf der Toilette geraunt wird. Läuft.

  17. P. Peter sagt:

    Bedankt euch einfach bei allen, die diese Regierung gewählt haben. Sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene kriegt die SPD mit ihren Koalitionären nicht hin ausser Verboten 😡

  18. Frank Aleithe sagt:

    „Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis der Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.“
    Zitat von Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969-1974)

  19. W.H. sagt:

    Frank, wer soll dieses Recht durchsetzen, etwa das Verfassungsgericht, das alles abnickt was die Politik vorschreibt. Aber sich aufregen wenn in Polen oder Israel an den obersten Gerichten Änderungen vorgenommen werden sollen.

  20. Adernalinismus sagt:

    W.H. es geht bei den beiden genannten Ländern und in Ungarn nicht darum, etwas ein Bisschen zu ändern, sondern das die Verfassung hütende Gericht zu entmachten, damit die gerade mal vorhandene Mehrheitsregierung alles durchsetzen kann, was sie will, ohne die Sorge, dass ein Gericht das kippen könnte. Minderheiten kommen dabei sofort unter die Räder, wie man in den Ländern gut sehen kann. Das ist die Absicht dahinter. Die Gesetzesvorlagen waren bzw. sind für die Zeit danach schon geschrieben. Vielleicht war ihre sanft erscheinende Ausdrucksweise aber auch nicht so gemeint. Die Sache ist todernst für einen dann immer größer werdenden Teil der betroffenen Bevölkerung. Wir mögen das verhindern, auch wenn mal eine absolute Mehrheit damit liebäugelt. Und dann sind wir zurecht auf der Straße und wegen solchen Quatsch, wie Protest gegen mehr oder weniger sinnige Maßnahmen zum Infektionsschutz oder bis zur Besoffenheit Friedenslieder singend die Ukrainer im Stich zu lassen.

  21. Adernalinismus sagt:

    „und nicht wegen…“ wolle ich im letzten Satz schreiben. sorry

  22. BAT sagt:

    Neueste Info: Das soll nur für Gruppen gelten.
    ?? Gehen Taucher wegen der Sicherheit nicht immer mindestens zu zweit ins Wasser?
    Es ist nicht zu fassen, was für neue Ideen die deutsche Verwaltung immer wieder hat.
    Und jetzt auch noch das Kleinschifferpatent für die Angestellten der Werften, Bootsvermieter, Journalisten auf Reportagefahrt ….. Warum ???

  23. H.W. sagt:

    Adermalinismus, wo ist der Unterschied, das Gericht zu entmachten oder willfährige Richter einzusetzen?

  24. Willy sagt:

    Entwarnung würde ich so noch nicht sehen. Zunächst muss man mal definieren was ist eine Gruppe, bzw. ab wieviel Personen spricht nman von einer Gruppe.

    Da Taucher ja zur Sicherheit immer zu zweit gehen gehe ich davon aus, dass die Behörde es als eine Gruppe ansieht und damit ist jeder Tauchgang Erlaubnispflichtig.

    die Frage ist noch, ob die Erlaubnis Personenbezogen erteilt wird oder Club/Vereinbezogen als Jahreserlaubnis erteilt. Ich vermute mal als personenbezogene Erlaubnis, Das ergibt mehr Gebühren.

  25. Micha sagt:

    Das ist doch nur wegen Nordstream, die Gruppe hatte sich doch auch nicht angemeldet zum anbringen der Sprengsätze. Und jetzt will Herr senilus Scholz eben wissen wer von Deutschland aus taucht . DDR lässt grüßen ,dass ist die rot grüne sogenannte Scholze Zeitenwende.