Technik-Fan wird  mit Drohne und „Hoverboard“ gleich ein Doppelfall für die Polizei

5. Februar 2019

Wer „cool sein“ und moderne Technik nutzen will, sollte sich vorher wenigstens die rechtlichen Bedingungen richtig durchlesen. Zu dieser bitteren Erkenntnis dürfte ein technikverliebter Mann in Bad Doberan bei Rostock nun gekommen sein – ein Fall der sich auch an der Müritz ereignet haben könnte. Die Nutzung von Drohnen sowie solchen neuartigen Rollern nimmt auch an der Seenplatte zu.

So ließ der 46-Jährige kürzlich einfach mal seine Drohne über den Marktplatz der Stadt fliegen. Ob er Luftaufnahmen machen wollte, ist nicht bekannt. Kurz und gut: Der ungenehmigte Flug wurde gemeldet. Beamte kamen: Die Drohne war viel zu schwer und der „Pilot“ hatte nicht die nötige Berechtigung. Das beliebte „Luftfahrzeug“ wurde erstmal eingezogen und es folgte ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Luftfahrtverordnung.

Mit der Aussicht, seine Drohne wieder bei der Polizei zurückzubekommen, erschien der 46-Jährige dann ein paar Tage später bei den Beamten – und heimste gleich wieder ein neues Ermittlungsverfahren ein. Der Mann kam nicht zu Fuß, sondern per „Hoverboard“. Diese zweirädrigen elektrogetriebenen Gefährte sieht man inzwischen häufiger, aber sie sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt.

Die Probleme mit den Hoverboards sind nach Angaben der Polizei noch „versicherungsrechtlicher, als auch fahrerlaubnisrechtlicher Natur.“ Nun ermittelt auch die Kriminalpolizei gegen den technikversessenen „Piloten“.

Etwas detaillierter formuliert das der Automobilclub Deutschland: Solche zweirädrigen E-Roller dürften eingentlich nur Innenhöfen oder Terrassen fahren. Denn: Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) brauchen Geräte zum Fortbewegen, die von allein schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, einen Spiegel, Beleuchtung, Lenker und Bremsen. Diese E-Rollbretter sind aber schneller und haben so etwas nicht. Deshalb sind sie bisher öffentlich nicht zugelassen. Im Bußgeldfall wird auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei fällig.

Internet: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/kleinfahrzeuge/hoverboard/

(Informationen zur Nutzung von Drohnen findet man laut Polizei unter – http://t1p.de/yfd3 – einem Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur neuen Drohnenverordnung)

Foto: ADAC


Kommentare sind geschlossen.