Teilerfolg für Windkraftgegner in Below und Schwarz – Protest in Neubrandenburg

20. April 2021

Die Windkraftgegner südlich der Müritz können kleine Teilerfolge verbuchen, sind aber noch längst nicht an ihren Zielen angelangt. So wurden die beiden geplanten Windeignungsgebiete Grabow/Below und Schwarz, gegen die immer wieder auch protestiert wird, nach weiteren Einwendungen etwas verkleinert. Das wurde gestern auf der Verbandsversammlung in Neubrandenburg bekannt. So fiel ein Teil des Eignungsgebietes Schwarz aus der Planung hinaus, weil das Schweriner Verkehrsministerium eine Trasse westlich von Schwarz freigehalten wissen will, damit dort einmal Mirow per schneller Straße an Wittstock angebunden werde kann und damit auch schneller an das Autobahndreieck Wittstock A19/A24.

Bei Grabow/Below hat das barocke Herrenhaus Below dazu geführt, dass Teile des Windeignungsgebietes gestrichen wurden. Ansonsten hätten die bis zu 250 Meter hohen Windräder die Sicht auf das Gutshaus verschandelt. Nun soll nur noch auf einer Seite der A19 ein Windpark entstehen, wie der Leiter des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Christoph von Kaufmann erklärte. Für Grabow/Below sind noch 35 Hektar, für Schwarz noch 79 Hektar als Eignungsgebiet geplant.

Seit Jahren demonstrieren Mitglieder von Bürgerinitiativen und die Partei Freier Horizint gegen die vielen Windprojekte. Auch wieder am Montag vor dem Neubrandenburger HKB. Etwa 30 Menschen hatte sich mit Transparenten und Tafeln auf den Weg gemacht. „Wir finden, dass Teile der Seenplatte schon jetzt über Gebühr hinaus mit Windkraftanlagen belastet sind“, sagte Jens Pörksen vom Freien Horizont, und hatte damit vor allem den Osten der Seenplatte im Blick. Denn dort sind jetzt schon die meisten Windparks landesweit und auch noch weitere Eignungsgebiete ausgewiesen.

Insgesamt sind im Landkreis 3248 Hektar als Windeignungsgebiet ausgewiesen, wovon aber viele Gebiete bereits mit Windrädern bebaut sind. Das wären 0.9 Prozent der gesamten Kreisfläche. Oder 2,4 Prozent der Kreisflächen, die nicht einem Nationalpark, Naturpark oder Landschaftsschutzgebiet angehören.

Wenn die Verbandsversammlung sich entschließt, den Entwurf des regionalen Entwicklungsprogramms zu verabschieden, womit Ende 2022 gerechnet wird, könnte die Schweriner Regierung die nötige Verordnung danach verabschieden. Erst danach kann man etwa ein Jahr lang dagegen klagen, hieß es.


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