Termin für Betriebsratswahl bei der AWO Müritz steht

5. Dezember 2016

Zum Ende des Jahres gibt es aus den Reihen der AWO Müritz endlich einmal positive Signale. Zumindest werten es Mitarbeiter so, dass Mitte Januar erstmals ein Termin für eine Betriebsratswahl feststeht.

In der gemeinnützigen GmbH mit rund 700 Mitarbeitern ist in den vergangenen Jahren immer mal wieder versucht worden, einen Betriebsrat zu gründen.

awologoDoch diese Versuche wurden von der damaligen Geschäftsführung nach Aussage vieler Beschäftigter im Keim erstickt. Zum Teil angeblich mit bösen Folgen für die Initiatoren.

Seit Mitte des Jahres wird gegen den entlassenen Geschäftsführer Dr. Peter Olijnyk und den einstigen Vorstandschef Peter Lohmann wegen des Verdachts der Untreue ermittelt.

Während Olijnyk ein viel zu hohes Gehalt mit vielen Vergünstigungen kassiert haben soll, erhielt Lohmann offenbar über Jahre 700 000 Euro, ohne nennenswerte Gegenleistungen erbracht zu haben.

Olijnyk selbst ist sich keiner Schuld bewusst, fordert seinerseits Geld von der AWO und hat jetzt auch die Nachfolgerin auf seinem Stuhl, Simone Ehlert, angezeigt.

Doch diese gerichtlichen Fehden sind den Beschäftigten erst einmal egal. Sie wollen bessere Bedingungen und diese auch mit Hilfe eines Betriebsrates durchsetzen.


7 Antworten zu “Termin für Betriebsratswahl bei der AWO Müritz steht”

  1. Petzibär sagt:

    Das wurde aber auch höchste Zeit! Dann wünsche ich viel Erfolg für die anstehende Betriebsratswahl und vor allem hohe Wahlbeteiligung! Es bleibt zu hoffen, daß die Mitarbeiter auch nicht vergessen, das eine starke Gewerkschaft im Hintergrund eine immense Hilfe ist, also sollte man auch Mitglied sein! Sonst wird der Betriebsrat schneller ausgebootet, als den Kolleginnen und Kollegen recht sein kann…
    Wer meint, das es auch ohne geht, dürfte gerade am Beispiel der AWO eines besseren belehrt worden sein. Ein Blick zur GDL, eine kleine, aber starke Spartengewerkschaft, wäre sehr hilfreich. Organisationsgrad ca. 80%!

  2. Heinz-Peter sagt:

    Endlich ein wirklich positives Signal. Nun sollten zwei wichtige Fakten den neuen Weg in eine mitbestimmte Zukunft begleiten: 1. an der kommenden Betriebsratswahl sollten sich nun möglichst alle! Beschäftigten beteiligen und damit ein deutliches Zeichen gegenüber der AWO setzen; 2. für die Wahl zum Betriebsratsmitglied sollten sich fähige d.h., möglichst mutige Mitarbeiter/innen zur Verfügung stellen, die eine moderate, aber auch bestimmte Haltung gegenüber der Geschäftsleitung einbringen können. Ob es dazu unbedingt der Hilfe einer Gewerkschaft bedarf, bleibt dahin gestellt.
    Jedenfalls ist der Belegschaft für diese erste Betriebsratswahl eine glückliche Hand bei der Auswahl der künftigen Betriebräte zu wünschen.

  3. Milestone sagt:

    Hallo, endlich mal ein Milestone erreicht. Glückwunsch. Wer hier jedoch diesen Blödsinn von Gewerkschaft aufbringt, sollte sich zurück nehmen. Die Gewerkschaft, egal welche, hätte sich seit 25 Jahren einbringen können und hat rein gar nichts mit dem Betriebsrat zu tun. Also, erst überlegen und dann den nächsten Milestone erreichen.

    Lieben Gruß

  4. Micha sagt:

    Oh kleiner Schritt in die richtige Richtung …. na hoffentlich sind es auch Leute aus einer neutralen Stellung und nicht die , welche bei Herrn R.B. schon vorher zum Briefing auf der Couch gesessen haben .

  5. Hatti sagt:

    Welcher Arbeitgeber kommt schon den Betriebsrat entgegen? Das ist ja mal ganz was neues.

  6. HaPe sagt:

    Die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind im beide Seiten verpflichtenden Betriebsverfassungsgesetz geregelt und durch eine Vielzahl von Arbeitsgerichtsurteilen ausgelegt. Die Rechte der Arbeitnehmer werden im übrigen durch ihre in freier und geheimer Wahl bestellten Vertreter gewahrt. Diese Vertreter genießen als Betriebsratsmitlieder einen besonderen Kündigungsschutz und sind faktisch unkündbar. Im übrigen können Sie im Falle einer Nichteinigung mit dem Arbeitgeber das Arbeitsgericht anrufen und zwar, kosten-bzw. gebührenfrei. Wie wichtig der Gesetzgeber die Aufgaben der Arbeitnehmervertretung nimmt, zeigt sich auch darin, daß -je nach Beschäftigtenzahl- ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder von den dienstlichen Aufgaben frei zu stellen sind. Den gewählten Betriebsratsmitgliedern ist in jedem Falle zu empfehlen, sich mit dem geltenden Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag bzw. Entgeldregelungen der AWO usw.) zu beschäftigen und sich nicht nur auf die Aktivitäten der Gewerkschaft zu verlassen. Sie sind im Zweifel mit der AWO im Allgemeinen und mit den SPD-Mitgliedern im Vorstand im Besonderen verbandelt. Ihre Neutralität ist zumindest nicht zweifelsfrei.

  7. Dietrich sagt:

    Dass es erst jetzt zu einer Betriebsratwahl kommt, beweist doch einmal mehr, wie „diktatorisch“ Herr P.O. & Co. bisher das Zepter geführt haben.
    Diese Herren bekommen hoffentlich Ihre gerechte Strafe, schon allein wegen ihrer moralischen Schuld, die sie tragen. Mit ihrem Verhalten treten sie die Gründer der AWO, die Uraufgaben der AWO und vor allem die zahlreichen Ehrenamtlichen aufs Gröbste mit Füßen. Es wurde höchste Zeit, dass man Ihnen das „Handwerk gelegt“ hat.
    Ich wünsche allen Mitarbeitern der AWO ganz viel Courage für ihre Wahl und die darauf folgende Arbeit im BR.