Tödlicher Motorradunfall: Haftstrafe für illegalen Autofahrer

13. Oktober 2020

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen scheinbar notorischen illegalen Autofahrer aus Waren nach einem tödlichen Unfall zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der 37-Jährige, der überhaupt noch nie eine Fahrerlaubnis hatte, aber dafür schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, bekam unter Einbeziehung einer Vorstrafe gestern zwei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe.

„So etwas kann Jedem passieren“, sagte Richterin Tanja Krüske zu den Unfallbedingungen in der Begründung ihres Urteils am Schöffengericht. Aber bei jemandem, wie dem Angeklagten, mit dessen „Vita“, bedürfe es einer empfindlichen Ahndung. Der 37-Jährige hatte zuvor gestanden, dass er im Juli 2019 eine Einkaufsfahrt nach Polen hatte machen wollen. Dazu hatte seine Bekannte, mit der er keine Beziehung hatte, wie er sagte, extra einen VW Golf Kombi in Neubrandenburg ausgeliehen. Die Frau hatte zwar eine Fahrerlaubnis, aber er hatte bei Losfahren gesagt „Rutsch rüber.“

Dann fuhr man nördlich aus Neubrandenburg hinaus, der Sohn der Frau war auch dabei. Der Fahrer verpasste die Ausfahrt zur Autobahn 20, die man Richtung Einkaufen fahren wollte. Da bog der Fahrer in einen Feldweg nach rechts ab. Und drehte um.

Als das Auto von diesem Feldweg wieder nach links abbiegen und auf die Straße zurück fahren wollte, näherte sich der Motorradfahrer. Der 52-Jährige hatte wohl rund 100 Stundenkilometer drauf, die Strecke war gerade und gut einsehbar, wie der Verurteilte einräumte. Mehrere Autos, die weiter weg waren, habe er gesehen. „Den Motorradfahrer muss ich aber übersehen haben.“ Es kam es zum Zusammenstoß mit dem Kradfahrer.

Der 52-Jährige flog etwa 30 Meter weit. Wie ein Rechtsmediziner einschätzte, war der Geschädigte sofort tot, unter anderem wegen schwerer Kopfverletzungen. Der Kradfahrer habe auch nicht mehr bremsen könne.

Eine Bewährung, wie bei vielen Vorverurteilungen des Mannes, die er bei Gerichten in Parchim, Güstrow, Demmin und Waren bekommen hatte, lehnte das Gericht diesmal ab. Auch Diebstahl, Fischwilderei und Körperverletzungen gingen auf sein Konto. Zuletzt war der 37-Jährige bereits 2018 in Waren beim illegalen Autofahren im Gewerbegebiet Ost aufgefallen und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese Bewährungszeit war noch nicht abgelaufen, als der tödliche Unfall passierte.

Verteidigerin Katja Schade hatte trotzdem auf eine Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten plädiert, die noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Verurteilte habe sich allein gestellt, als die Staatsanwaltschaft Anklage gegen seine Bekannte erhoben hatte. Sie hatte zuerst gesagt, dass sie am Steuer gesessen habe. Zudem habe der Warener nun geregelte Arbeit und habe sich in eine psychotherapeutische Behandlung begeben. Vor Gericht entschuldigte sich der Mann auch in aller Form bei der Witwe des Kradfahrers.

Trotzdem verhängte das Amtsgericht diesmal eine Haftstrafe, die aber noch nicht rechtskräftig ist.

Foto: Felix Gadewolz


Kommentare sind geschlossen.