Tritt gegen Radfahrer: 2800 Euro Geldstrafe verhängt

4. März 2020

Das mit dem Freispruch wurde dann doch nichts für den rabiaten Mopedfahrer. Auch wenn der 32-jährige am Dienstag am Amtsgericht in Neubrandenburg meinte, er sei damals gar nicht dort gewesen, wo der Rennradfahrer von der Straße getreten wurde (WsM berichtete). Das nahm ihm das Gericht nicht ab. Denn dies war kein „normaler Fall“, wie Staatsanwältin Kyra Fitzke herausstellte: „Dieser Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie das Verhältnis von Autofahrern oder Mopedfahrern zu Radfahrern zunehmend verroht.“

Fitzke forderte sogar vier Monate Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten, 600 Euro Geldstrafe, vier Monate Fahrverbot und einen Bewährungshelfer für den rabiaten Mann. Dem folgte Richterin Birgit Hensellek nicht ganz.

„Sie waren im September 2018 auf dem Weg zur Arbeit“, sagte die Richterin. Hinter dem Rennradfahrer, der die Straße und nicht einen Radweg nutzte, hatte sich in Ihlenfeld schon ein leichter Stau gebildet. Der „Schwalbe-Fahrer“ hätte wie andere Autos auch überholen können, konnte sich aber nicht zurückhalten und beschimpfte den 41-jährigen Radler. Dieser schimpfte zurück, fuhr noch schneller und dann passierte es. Der Mopedfahrer – wie Zeugen sahen – schloss wieder auf und stieß den Radler seitlich an, ist die Richterin überzeugt.

Der Radfahrer prallte gegen den Bordstein, kam mit den Schuhen nicht von den Pedalen und überschlug sich. „Das sah böse aus“, sagte ein Autofahrer. Der Mann half dem Verunglückten, der Mopedfahrer fuhr weiter.

Später erhielt der Radfahrer, der durch seinen Helm mit leichter Gehirnerschütterung davonkam, einen anonymen Brief. Darin stand zwar eine Entschuldigung, doch der Radler soll eine Mitschuld tragen. Vor Gericht verneinte der Angeklagte, etwas mit dem Radfahrer oder dem Brief zu tun zu haben. Dementsprechend forderte seine Anwältin auch Freispruch.

Hensellek verhängte schließlich 2800 Euro Geldstrafe und zwei Monate Fahrverbot für den Mopedfahrer wegen Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
„Wer sich so im Straßenverkehr benimmt, sollte die Möglichkeit haben, das zu reflektieren.“ Der Verurteilte habe noch Glück gehabt, dass die Verletzungen nicht schwerer waren und die Anklage nicht auch noch auf Unfallflucht ausgelegt war. Der „Strafrahmen“ für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.


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