Tritt gegen Rennradler: Mopedfahrer will Freispruch erreichen

12. März 2020

Der rabiate Tritt gegen einen Rennradfahrer, der dadurch stürzte und liegenblieb, während der Verursacher flüchtete (WsM berichtete), wird wohl noch das Landgericht in nächster Instanz beschäftigen. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ haben beide Seiten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Neubrandenburg eingelegt. Die Staatsanwaltschaft will eine deutlich höhere Strafe, weil der Vorfall schon vorbeugend schärfer geahndet werden müsse, die Verteidigung will Freispruch.

Richterin Birgit Hensellek hatte einen 32-jährigen Mopedfahrer zu 2800 Euro Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot wegen Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt. Für die Richterin war klar: Der Mann aus einem Dorf bei Neubrandenburg hatte den Radfahrer gestoßen. Motiv war Ärger darüber, dass dieser im September 2018 bei Neubrandenburg auf der Straße fuhr und den Verkehr behinderte, statt auf dem daneben verlaufenden Radweg. Vorher hatte man sich gegenseitig beschimpft.

Der Geschädigte, der dank Helm und glücklichem Zufall mit einer leichten Gehirnerschütterung und Prellungen beim Sturz davonkam, hatte den Mopedfahrer vor Gericht wiedererkannt. Auch Zeugen, die hinter den Beiden damals fuhren, benannten den Angeklagten als Täter und sagten; „Das sah böse aus bei dem Sturz.“ An seinem originalen DDR-Schutzhelm auf seiner „Schwalbe“ sei der Mann, der damals flüchtete, gut zu erkennen gewesen. Dieser bestritt jedoch, an jenem Tag und zu der Zeit dort entlanggefahren zu sein. Obwohl dies sein Arbeitsweg war.

Die Staatsanwältin hatte vier Monate Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten, für den Mopedfahrer verlangt. Dazu vier Monate Fahrverbot und 600 Euro Strafe. Dem folgte das Gericht nur zum Teil. Trotz des milderen Urteils besteht die Verteidigung auf Freispruch – und hat nun ebenfalls Berufung eingelegt.

Der “Strafrahmen” für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Deshalb könnte bei der Berufung  auch ein härteres Urteil als bisher für den „Schwalbe“-Fahrer herauskommen.


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