Überbetriebliche Ausbildung wichtiger Bestandteil des Handwerks

3. Juni 2020

Die duale Berufsausbildung in Deutschland wird weltweit beneidet. Auszubildende werden während ihrer Ausbildungszeit hervorragend qualifiziert und erhalten das notwendige Rüstzeug für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung im Handwerk ist neben der Zeit im Betrieb und der Berufsschule die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen kleinen und kleinsten Handwerksbetrieben ist die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ein unverzichtbarer Qualifizierungsbaustein. Dadurch wird auch ein landesweit einheitliches Ausbildungsniveau gewährleistet.

An dieser verlängerten Werkbank der Betriebe können Auszubildende die Fähigkeiten erlernen, die ihnen in den Betrieben oftmals wegen der Größe, der Ausstattung oder der geringen Personalausstattung nicht vermittelt werden können.

Die überbetrieblichen Ausbildungszentren werden auch in diesem Jahr wieder vom Land mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. So erhält die Handwerkskammer in Schwerin 659.029 Euro für das Jahr 2020 und die Handwerkskammer Rostock fast 1,12 Mio. Euro für das laufende Jahr.

„Mit der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist die Qualität der Ausbildung im Handwerk garantiert“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dadurch gewinnen die Ausbildungsberufe an Attraktivität für junge Menschen. Denn dort werden Fähigkeiten in einer modernen Infrastruktur vermittelt. Mit den jetzt bewilligten Mitteln können die Ausbildungszentren in Schwerin, Rostock, Neustrelitz und ihre Partner außerhalb des Landes ihre großartige Arbeit weiterführen.“

Finanziert wird die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im ersten Ausbildungsjahr zu gleichen Teilen vom Land und den Ausbildungsbetrieben. In der Fachstufe, also dem zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr wird sie zu gleichen Teilen vom Bund, vom, Land und den Betrieben finanziert. Für den ESF-Förderungszeitraum von 2015 – 2022 stellt die Landesregierung dem Handwerk für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung insgesamt 10,5 Mio. EUR zur Verfügung.


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