Umfassendes Geständnis und Reue: Bewährungsstrafe für Lageristen der Müritzer Drogenbande

29. Januar 2019

Sechs Monate Untersuchungshaft haben scheinbar Wirkung gezeigt: Das Landgericht Neubrandenburg hat den „Lageristen“ der Drogenbande von der Müritz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 35-Jährige hatte gestanden, über mindestens ein halbes Jahr in seinen Immobilien in einem Dorf nördlich von Waren diverse Betäubungsmittel gelagert zu haben.
„Sie haben glaubwürdig Reue gezeigt und viel Mut bewiesen, in dem anderen Prozess als Zeuge umfassend auszusagen“, erläuterte Richterin Nicola Schmidt-Nissen am Montag.

Der Handwerker erhielt ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, wegen Drogenbesitz und Beihilfe zum Rauschgifthandel mit „nicht geringen Mengen“.

Er hatte gestanden, Drogen wie Kokain, Ecstasy, Amphetamine und gleich 6,6 Kilogramm Marihuana bei sich gelagert zu haben, damit sie die Drogenbande abholt und weiterverkauft. Ein Großteil der Drogen wurde bei einer Razzia gefunden und beschlagnahmt.

In dem Zusammenhang war der 35-Jährige im Juni 2018 in U-Haft gekommen und erst im Dezember 2018 wieder freigekommen. Das Gericht glaubte dem Mann, dass er selbst keine Drogen mehr konsumiere und sich mehr seinen zwei minderjährigen Kindern, von denen das Jüngste bei ihm und seiner Lebensgefährtin lebt, widmen will.

Als weitere Auflagen bekam der Mann einen Bewährungshelfer beigeordnet und er sollte jeden Wohnungswechsel der Polizei melden. Als „positive Sozialprognose“ werte die Kammer, dass der Verurteilte einen Job als Parkettleger in Aussicht habe.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Vertretern von Anklage und Verteidigung, die beide Bewährungsstrafen empfohlen hatten.

Die beiden zwei mutmaßlichen Anführer aus Möllenhagen und Waren hatten Haftstrafen von vier und drei Jahren erhalten, ein Prozess gegen einen Warener, der zu der Zeit Bundeswehrangehöriger war, steht noch aus.


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