Umzug? Achtung, neue Vorschriften!

4. November 2015

Das sollte jeder wissen, erst recht, wenn demnächst ein Umzug geplant ist: Anfang des Monats ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Und das bringt doch einige – bürokratische – Änderungen mit sich. Wer die nicht kennt und beachtet, riskiert ein empfindliches Bußgeld.

Business Man Hand With Rubber StampDenn mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird die so genannte Wohnungsgeber-Bestätigung wieder eingeführt. Sie soll Scheinmeldungen verhindern. Mussten Mieter bisher den Umzug bei der örtlichen Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Einzug melden, haben sie jetzt zwei Wochen Zeit.

Aber: Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person nunmehr unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

Vielmehr muss der „Wohnungsgeber“ der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen. Diese ist bei der An- bzw. Ummeldung vorzulegen.

Wer in ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zieht, muss eine Selbsterklärung abgeben.

Nähere Informationen sowie die entsprechenden Formulare sind beispielsweise auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz): www.waren-mueritz.de veröffentlicht.


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