Unterlassene Hilfeleistung auf der B 192?

19. Februar 2020

Sehr traurig: Gegen 8 Uhr war heute früh auf der B 192 ein 83 Jahre alter Autofahrer unterwegs, als der 78 Jahre alte Beifahrer in Höhe des Heizhauses Klink gesundheitliche Probleme beim Fahrer bemerkte.Dem Beifahrer gelang es durch schnelles Eingreifen, den Pkw auf der Fahrbahn anzuhalten, so dass es zu keinem Unfall kam. Danach stieg der Beifahrer umgehend aus dem Pkw und versuchte vergeblich, mehrere Fahrzeugführer anzuhalten. Er selbst konnte keine Hilfe verständigen, da er kein Handy bei sich hatte.

Erst, nachdem ein Lkw-Fahrer stoppte, konnten die Rettungskräfte über alarmiert werden. Beim Eintreffen der Rettungskräfte und des Notarztes war der 83-jährige Fahrer nicht ansprechbar. Reanimationsmaßnahmen blieben erfolglos, der Mann verstarb an der Einsatzstelle.

Während des Einsatzes musste die B 192 für etwa eine Stunde halbseitig gesperrt werden. Die Beamten des Polizeihauptreviers in Waren ermitteln jetzt wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung. Hinweise dazu nimmt die Polizei unter 03991- 1760 entgegen.

Die unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder aber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

„Jeder sollte sich darüber bewusst sein, dass man selbst auch in eine Notsituation geraten kann und auf Hilfe anderer angewiesen sein kann“, so eine Polizeisprecherin.


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