Untreue-Prozess um AWO-Müritz – Angeklagte bestreiten

12. Februar 2021

Knapp fünf Jahre nach dem AWO-Skandal an der Müritz hat gestern der Untreue-Prozess gegen die beiden AWO-Spitzenfunktionäre aus Waren am Landgericht Schwerin begonnen (WsM berichtete) – und er wird wohl bis zum letzten Verhandlungstag laufen müssen. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, haben sowohl Ex-Geschäftsführer Peter Olijnyk und der frühere Vize-Chef des AWO-Landesverbandes und Vorsitzende des Müritz-Kreisverbandes Götz-Peter Lohmann, die Anklagen bestritten. Was Beobachter allerdings wenig überrascht. Olijnyk erklärte, er halte sein Gehalt – zuletzt waren es 150 000 Euro im Jahr plus Tantiemen und eine Betriebsrente von 2000 Euro im Monat -– immer noch für angemessen. Das hatte der 72-Jährige immer wieder betont, auch zuletzt vor dem AWO-Untersuchungsausschuss in Schwerin.

Von dieser Meinung hat den 72-jährigen wohl auch das Urteil des Oberlandesgerichtes Rostock vor zwei Jahren nicht abgebracht. Das OLG hatte seine Gehaltverträge für nicht rechtens befunden und ihn zur Rückzahlung von 390 000 Euro verurteilt.
Auch Lohmann sah sich eher als „nicht schuldig“ an. Er habe „für sein Gehalt redlich gearbeitet und sich nicht bereichert“, wie es vor dem Landgericht hieß. Als nachgefragt wurde, welche konkreten Fälle bei seiner Arbeit dies waren, kam wenig Aufklärung.

Der 78 Jahre alte Ex-SPD-Politiker hatte einen Sondervertrag als Psychologe mit einer Tochtergesellschaft, der ihm insgesamt rund 700 000 Euro über etliche Jahre bringen sollte – ohne entsprechende Arbeitsleistung, heißt es in der Anklage. Diesen hatte Olijnyk unterschrieben, nachdem der SPD-Politiker aus dem Bundestag ausgeschieden war und wieder Zeit für Nebentätigkeiten hatte. Zuvor hatte Lohmann seinerseits über mehrere Jahre hinweg Olijnyks Gehaltsverträge unterschrieben. Der Fehler war, so das Oberlandesgericht damals, dass es eine dritte Unterschrift – einer möglichst unabhängigen Person – hätte geben müssen.

Olijnyk wird Untreue in drei besonders schweren Fällen vorgeworfen, Lohmann Beihilfe zur Untreue. Bisher sind zehn weitere Verhandlungstage geplant, fast immer donnerstags. Mit einem Urteil wird frühestens Ende Mai gerechnet. Olijnyk soll insgesamt 1,2 Millionen Euro erlangt haben. Beiden wird zudem vorgeworfen, versucht zu haben, Vermögen und Geld auf Angehörige zu übertragen und so dem Zugriff zu entziehen. Deshalb wurden bei Durchsuchungen auch Vermögenswerte beschlagnahmt. Für Untreue sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vor.


2 Antworten zu “Untreue-Prozess um AWO-Müritz – Angeklagte bestreiten”

  1. Brigitte sagt:

    Wenn ich das oben angegebene Strafmaß lese, würde ich mir wünschen, dass es zum Einsatz kommt….mit 72 Jahren fünf Jahre ins Gefängnis, das hätte was !
    Wird aber nicht passieren.
    Auch die Hoffnung , dass beide Protagonisten einsichtig sind, dass sie sich eventuell auf Kosten der Allgemeinheit bereichert haben, wird sich nicht erfüllen.
    Es sind und bleiben zwei charakterlose, ehrlose , schlechte Menschen.
    Ob sie glücklich sind mit ihrem Geld weiß ich nicht, ich weiß aber, dass selbst ihren Kindern und allen, die den Namen der zwei tragen für immer dieser Skandal anhängen wird. Vielleicht ist das Strafe genug.
    Außerdem gibt es noch andere Gerichte , als irdische……

    • Regimekritiker sagt:

      „Außerdem gibt es noch andere Gerichte , als irdische……“. Na ja, wenn ich mir das Geschehen auf der Erde so anschaue, scheinen die angedrohten Strafen, die es dort geben soll, nicht besonders abschreckend zu sein, nicht mal in den eigenen Reihen. Ich sage nur „pädophile Pfaffen“.