Update für auswärtige Dauerliegeplatzinhaber

13. Mai 2020

Dauerliegeplatzinhaber aus anderen Bundesländern können ihren Liegeplatz nebst Boot wieder nutzen, wenn sie einen Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2020 vor dem 28.04.2020 abgeschlossen haben. Dazu gehört auch das Verbringen des Bootes aus dem Winterlager an den Sommerliegeplatz, sowie die Vorbereitung des Bootes auf das Einsetzen in das Wasser. Sie dürfen sich dabei von Personen aus dem eigenen Haushalt begleiten lassen.
Zu ihrer Absicherung sollten sie die erforderlichenNachweisdokumente bei sich führen.


Kommentare sind geschlossen.