Urlaub für die Bildung

11. Juli 2019

Entsprechend dem Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern  haben alle Beschäftigten, deren Arbeits- oder Dienstverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes. Dieser Anspruch be- steht unabhängig von einer etwaigen Erstattung des Arbeitsentgeltes an den Arbeitgeber und kann für fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres bewilligt werden. Das Beschäftigungsverhältnis muss sechs Monate bestehen.
2018 wurden  1.125 Anträge auf „Bildungsurlaub“ vom Landesamt für Gesundheit bearbeitet. Den entsprechenden Lohnausfall haben 303 Arbeitgeber geltend gemacht.


Kommentare sind geschlossen.