Urteil zur Erreichbarkeit von Online-Händlern

11. Juli 2019

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden, dass Online-Händler wie Amazon nach EU-Recht für ihre Kunden nicht telefonisch erreichbar sein müssen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit dem Online-Anbieter muss jedoch gewährleistet sein. Zuvor hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt.

„Die Begründung des EuGH ist keinesfalls negativ für Verbraucher zu werten. Das Urteil gewährleistet ein hohes Verbraucherschutzniveau in dem Kunden auf jeden Fall die Möglichkeit haben müssen, schnell und effizient mit einem Online-Händler in Kontakt zu treten. Die Erfahrung zeigt, dass das Telefon ohnehin nicht immer das beste Mittel ist. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland rät Verbrauchern dazu die gesamte Kommunikation mit einem Unternehmen schriftlich abzuwickeln. Denn nur schriftliche Mitteilungen sind bei Problemen mit dem Händler im Nachhinein als Nachweis geeignet “, sagt Bernd Krieger, Leiter des EVZ Deutschland.


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