Vater, Schwester und Mutter getötet – Anklage gegen 26-Jährigen erhoben
In dem schlimmen Fall um einen dreifachen Mord in der Gemeinde Rövershagen bei Rostock (WsM berichtete) ist jetzt Anklage erhoben worden. Wie eine Sprecherin der Behörde gegenüber „Wir sind Müritzer“ sagte, muss sich der 26-jährige Mann vor der Schwurgerichtskammer wegen dreifachen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen verantworten. Er soll am 7. Februar wegen „innerfamiliärer Probleme“ zuerst den Vater und danach seine 25 Jahre alte Schwester umgebracht haben. Seine Mutter sei zu der Zeit außerhalb des Bundeslandes MV gewesen. Diese Frau habe der Mann dann am 11. Februar 2022 getötet.
Alle Taten sollen sich in dem Wohnhaus in Rövershagen ereignet haben. Mit einem Prozessbeginn wird im Herbst gerechnet.
Nach Informationen von WsM stammten die Eltern aus dem Gebiet der heutigen Ukraine und waren vor vielen Jahre nach Deutschland gekommen. Die Familie lebte in dem Nach-Wende-Wohngebiet in Rövershagen, das in den 1990er Jahren entstanden war, recht komfortabel und sehr zurückgezogen, hieß es im Ort. Die Familie hatte das blaue Einfamilienhaus vor einigen Jahre von Vorbesitzern erworben.
Der Beschuldigte hatte schon in den alten Bundesländern gewohnt und gearbeitet, war aber dann vor einiger Zeit wieder zu den Eltern zurückgekommen.
Nachbarn war im Februar aufgefallen, dass die Jalousien in dem Haus ständig hinuntergelassen waren. Die Familie, bis auf den Sohn, war nicht mehr zu sehen, was die Leute stutzig machte. Auf Fragen soll der Mann geantwortet haben, dass die Eltern und die Schwester weggefahren sein sollen. In einen Urlaub.
Doch eine Tante, der Schwester des 52 Jahre alten Vaters, ließ das keine Ruhe. Sie erstattete Vermisstenanzeige. Die Polizei hörte den 26-Jährigen an, der sich bei Befragungen in Widersprüche verstrickt und dann schließlich eingeräumt haben soll, dass er die Angehörigen getötet habe.
In der Nähe hatte er sie auf einem Feld vergraben, wo ihre sterblichen Überreste auch gefunden wurden – am 30. März. Auf Mord steht eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.